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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

5. Europäischer Datenschutz

5.1    Richtlinie der Europäischen Union

Von Anfang an hat der Landesbeauftragte über wichtige datenschutzrechtliche Entwicklungen in der EU berichtet (vgl. I. Tätigkeitsbericht, S. 40; II. Tätigkeitsbericht, S. 30; III. Tätigkeitsbericht, S. 22 ff; IV. Tätigkeitsbericht, S. 18 f).

Gegenstand des letzten Berichtes war insbesondere die neue EG-Datenschutzrichtlinie, deren dreijährige Umsetzungsfrist in deutsches Recht im Oktober 1998 verstrichen war. Trotz der Ankündigung der Bundesregierung, bis Sommer 1999 die Regelungen der Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen, ist es bis heute zu keiner Novellierung des Datenschutzgesetzes im Bund gekommen. Unter dem Druck eines Zwangsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof beabsichtigt die Bundesregierung eine Angleichung des BDSG auf kleinem Änderungsniveau noch im Frühjahr 2001.

In Sachsen-Anhalt ist die Anpassung des DSG-LSA zwar rechtzeitig im Ministerium des Innern vorbereitet worden, doch hatte man hier wegen der möglichst weitgehenden inhaltlichen Übereinstimmung mit den Bestimmungen des BDSG die gesetzliche Änderung noch zurückgestellt.

Zwischenzeitlich hat die Landesregierung ihren Änderungsentwurf dem Landtag zur Beratung zugeleitet.