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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

10.4 Genetische Untersuchungen

Die fortschreitenden Möglichkeiten zu genetischen Untersuchungen berühren in vielfältiger Weise auch den Schutz der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG). Das mögliche Untersuchungsspektrum umfasst medizinische Zwecke ebenso wie Identitätsklärungen, Forschungszwecke oder Arbeits- und Versicherungsverhältnisse. Bundes- und Landesgesetzgeber sind deshalb aufgefordert, dem Persönlichkeitsschutz, insbesondere dem Informations- und Entscheidungsrecht der Betroffenen, Rechnung zu tragen.

Mit diesem datenschutzrechtlichen Kernanliegen befasst sich die Entschließung der 62. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 24.-26. Oktober 2001 (Anlage 5).