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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

2.1 Tätigkeit im Berichtszeitraum

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeiten des Landesbeauftragten und seiner Mitarbeiter war auch in diesem Zeitraum wieder die Prüfung, Bewertung und Erledigung der schriftlichen Geschäftseingänge, die der überwiegend telefonisch vorgebrachten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und die Bitten um Beratungen und Informationen durch die Bediensteten in den weit über 1.000 öffentlichen Stellen des Landes. 2001 gab es 3.145 registrierte schriftliche Eingänge, im Jahr 2002 waren es 3.173. 2001 sind dazu 594 und 2002 671 schriftliche Stellungnahmen erarbeitet worden. Nicht besonders registriert, aber datenschutzrechtlich ausgewertet und ggf. bearbeitet wurden im Berichtszeitraum alle Landtagsdrucksachen. Die Zahl der telefonischen Anfragen hat sich erhöht und liegt derzeit zwischen 950 und 1.000 pro Jahr. Zu beobachten war, vor allem im letzten Berichtsjahr, ein erhöhtes Geschäftsaufkommen durch die moderne Kommunikation per E-Mail. Leider führt dieser oft spielerisch genutzte Verbindungsweg zwar zur Erhöhung des quantitativen, aber nicht zur Erhöhung des qualitativen Arbeitsaufkommens. Circa 20 bis 25 % der eingehenden E-Mails sind fehlerhaft, unvollständig oder überflüssig. Diese Quote kann noch vergleichsweise niedrig gehalten werden, weil die E-Mail-Adresse der Geschäftsstelle nur eingeschränkt bekannt gegeben ist. Rückläufig waren die persönlichen Anfragen und Vorsprachen der Bürger in der Behörde des Landesbeauftragten. Gleich geblieben ist in etwa die Zahl der Bürgereingaben (ca. 150 bis 160 pro Jahr).

Von formellen Beanstandungen nach § 24 DSG-LSA konnte abgesehen werden. Es gab aber in den beiden Jahren jeweils ca. 30 bis 35 Fälle mit erheblichen Rechtsverstößen. Aufgrund der zunehmend verbesserten Aus- und Fortbildung der Bediensteten in den öffentlichen Stellen des Landes ist aber der Umgang mit den personenbezogenen Daten durch die Mitarbeiter öffentlicher Stellen sicherer geworden.

Unverändert hoch ist der Bedarf an Beratungen vor Ort bei den öffentlichen Stellen des Landes. Dabei hat sich der Schwerpunkt in den technisch-organisatorischen Beratungsbereich verschoben. Der Beratungsbedarf im materiell-rechtlichen Bereich wird überwiegend durch die telefonische Beratung und in schwierigeren Fällen auch durch Besprechungen abgewickelt.

Auf längere Sicht ist zu hoffen, dass dieser Beratungsbedarf rückläufig sein wird, denn mit der obligatorischen Einführung eines Beauftragten für den Datenschutz nach § 14a DSG-LSA durch die Gesetzesänderung vom August 2001 für die meisten öffentlichen Stellen im Lande steht diesen künftig ein unmittelbarer Ansprechpartner zur Verfügung. Für diesen Personenkreis besteht noch der Bedarf an einer qualifizierten Fortbildung, welche aber von öffentlichen und privaten Fortbildungseinrichtungen ausreichend angeboten wird.

Der unveränderte Schwerpunkt der automatisierten Datenverarbeitung und die damit verbundenen besonderen Probleme der Datensicherheit sind unter den Ziffern 7 und 12 dargestellt. Die vom Landesbeauftragten anlassunabhängig angeordneten Querschnittskontrollen wurden im Berichtszeitraum bei den Ausländer- und Meldebehörden, bei den Gesundheitsämtern, den personalaktenführenden Stellen und bei einer Justizvollzugsanstalt fortgesetzt. Erstmals stichprobenartig geprüft wurden die beiden rechtsmedizinischen Institute im Lande und die Verwaltungstätigkeiten zweier Gerichte. Leider konnten aufgrund der im Folgenden erörterten personellen Veränderungen in der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten die Querschnittskontrollen nicht im vorgesehenen Umfang durchgeführt werden.

Auch in diesem Berichtszeitraum haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben dem Landesbeauftragten als Dozenten oder Vortragende beim Fortbildungsprogramm für die allgemeine Verwaltung des Ministeriums des Innern, im Bereich der Aus- und Fortbildung der Polizei und bei mehreren Einzelveranstaltungen mitgewirkt und sich selbst fortgebildet.

Abschließend muss auf ein besonderes personelles Problem in der Geschäftsstelle hingewiesen werden. Seit ca. drei Jahren zeichnet sich vor allem in der bundesweiten Zusammenarbeit, aber auch im europäischen Rechtsbereich (vgl. § 22 Abs. 7 DSG-LSA), der Bedarf einer intensiveren rechtlichen Aufbereitung bestimmter Problembereiche ab. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder versucht, dies in den eingerichteten Arbeitskreisen zu bewerkstelligen. Eine fundierte praxisorientierte Erarbeitung von Vorschlägen setzt aber auch die Beteiligung qualifizierter juristischer Mitarbeiter der Datenschutzbeauftragten der Länder voraus. Dies war seitens Sachsen-Anhalts im Berichtszeitraum nur einmal möglich und wird im Kreise der Kollegen mit Recht als unzureichend empfunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und (mit Ausnahme des Saarlandes) alle Datenschutzbeauftragte der Länder haben in den letzten fünf Jahren auch deshalb die Zahl der Mitarbeiter erhöht. Der Landesbeauftragte hat darauf aus Gründen der Sparsamkeit bisher verzichtet und auch für das Haushaltsjahr 2004 keine Stellenvermehrung beantragt. Er hofft aber darauf - und wird sich bei der Landesregierung dafür einsetzen -, im Zuge der Auflösung und Konzentration der allgemeinen Verwaltungsbehörden für seine Geschäftsstelle eine rechtlich qualifizierte Beamtin oder einen Beamten des höheren Dienstes für seine Geschäftsstelle übernehmen zu können.

Nicht einfach zu verkraften war ein Personalwechsel auf vier Stellen in der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten. Die Gründe lagen je zur Hälfte im altersbedingten Ausscheiden und in Veränderungen im beruflichen und im persönlichen Lebensbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu den Ausgeschiedenen gehört leider auch der sehr erfahrene langjährige Leiter der Geschäftsstelle. Zwischenzeitlich ist es gelungen, alle Stellen wieder qualifiziert und aus dem Lande heraus neu zu besetzen. Dabei war die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den oberen und obersten Behörden des Landes hilfreich.

Im Zuge der Neubesetzungen ist auch die Aufgabenzuweisung in den Referaten geändert worden. Die aktuelle Aufgabenzuweisung in der Geschäftsstelle kann dem anliegenden Organigramm (Anlage 1) entnommen werden.