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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

2.2 Zusammenarbeit mit anderen Aufsichts- und Kontrollinstitutionen

Keinerlei Probleme haben sich in der notwendigen engen Zusammenarbeit mit dem Landtag im parlamentarischen Bereich ergeben. Nicht nur bei Anhörungen zu Gesetzentwürfen des Landtages, sondern auch bei aufkommenden komplexen datenschutzrechtlichen Fragen während der Ausschussberatungen wird über kurze Querwege der sachverständige Rat des Landesbeauftragten angefordert, wenn dieser nicht bereits selbst sein Erscheinen im Ausschuss vorgesehen oder angekündigt hat.

Sehr persönlich, offen und vertrauensvoll ist auch die Zusammenarbeit mit dem neuen Landtagspräsidenten Professor Spotka. Die konstruktive Zusammenarbeit mit der Landtagsverwaltung wird durch die Bereitschaft des Landesbeauftragten unterstrichen, eine Mitarbeiterin seiner Geschäftsstelle auch als behördliche Datenschutzbeauftragte für die Landtagsverwaltung einzusetzen und damit Kosten zu sparen.

Eine unverändert wichtige und verlässliche Brücke zur Exekutive ist die Zusammenarbeit mit dem für den Datenschutz zuständigen Ministerium des Innern. Die zwischenzeitlich im August 2001 durch den Landtag verabschiedete grundlegende Überarbeitung des DSG-LSA war mit diesem Haus sach- und praxisorientiert vorbereitet worden und stellt eine deutliche Verbesserung der datenschutzrechtlichen Grundlagen im Lande dar. Eine problemlose Zusammenarbeit gibt es auch mit den übrigen Obersten Landesbehörden, unbeschadet sachlicher Meinungsunterschiede.

Die wichtigste Stütze im innerdeutschen Bereich ist und bleibt die Zusammenarbeit in der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und in den von ihr eingerichteten Arbeitskreisen. Darüber hinaus verlangt die globale Vernetzung im Bereich der automatisierten Verarbeitung und die immer engere rechtliche Verzahnung über die Länder- und Staatengrenzen in Europa hinweg nicht nur eine enge und konstruktive Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene, sondern auch eine erfahrungsorientierte neue Zusammenarbeit mit den in Europa und international eingesetzten unabhängigen Kolleginnen und Kollegen. Die global auftretenden neuen Rechtsfragen können und müssen - auch unter den finanziell begründeten Rationalisierungszwängen - auf einer breiten Zusammenarbeitsebene gelöst werden.

Der Landesbeauftragte hat deshalb auch im Berichtszeitraum wieder an zwei europäischen und zwei internationalen Datenschutzkonferenzen teilgenommen. Er ist weiterhin im Nebenamt für den Bundesrat der zweite unabhängige deutsche Vertreter in der Gemeinsamen Kontrollinstanz für Europol. Seit Oktober 2002 ist er Vorsitzender dieses Gremiums.