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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

3. Archivwesen

3.1  Entschädigungsansprüche aus der NS-Zeit

Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vom 02.08.2000 (BGBl. I, 1263), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.08.2002 (BGBl. I, 3347), ist ein Abkommen betreffend die Versicherungsansprüche aus der NS-Zeit zwischen der vorgenannten Stiftung, dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der International Commission on Holocaust Era Insurance Claims (ICHEIC) abgeschlossen worden. Um Berechtigte auf die Möglichkeit eines Entschädigungsanspruchs aufmerksam machen zu können, soll eine Liste von jüdischen Policeninhabern aus dem Zeitraum 1933 - 1945 zusammengestellt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Liste der damaligen jüdischen Einwohner Deutschlands, die der Versicherungswirtschaft zum Abgleich zur Verfügung gestellt werden soll.

Das (Landes-)Ministerium der Justiz verwies dazu auf die Auswertung des Archivgutes gemäß Landesarchivgesetz und wies darauf hin, dass z.Zt. eine hierfür notwendige Novellierung des ArchG-LSA vorbereitet werde; das Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2003 abgeschlossen werden. Der Landesbeauftragte wurde hierzu um Stellungnahme gebeten.

In seiner Stellungnahme wies der Landesbeauftragte darauf hin, dass eine Nutzung personenbezogener Informationen ohne Änderung des Gesetzes zur Zeit erst 80 Jahre nach ihrer Entstehung möglich ist. Gerade in schwierigen Fällen einer solchen "politischen Abwägung" muss der Gesetzgeber selbst vorher tätig werden. Im übrigen ist es - schon wegen möglicher weniger wünschenswerter Nachahmungsfälle - im Hinblick auf die gebotene Verlässlichkeit rechtsstaatlichen Handelns nicht empfehlenswert, seitens der Regierung geltendes Recht zu missachten.