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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

7. Entwicklung der automatisierten Datenverarbeitung

7.1  Automatisierte Datenverarbeitung in der Landesverwaltung

Über den Stand der Entwicklung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in der Landesverwaltung aus datenschutzrechtlicher Sicht hat der Landesbeauftragte zuletzt in seinem V. Tätigkeitsbericht (Ziff. 6) ausführlich informiert.
Das Land verfügt über eine moderne Kommunikationsinfrastruktur, die sich auf der Basis des ITN-LSA entwickelt hat und die gegenwärtig für die Landesverwaltung Kommunikationsmöglichkeiten sowohl im internen Landesverwaltungsnetz (Intranet), im TESTA-Deutschland-Netz als auch im Internet bietet. Das Ministerium des Innern als Netzbetreiber des ITN-LSA benutzt deshalb auch die Bezeichnung "Corporate Network der Polizei und der Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt" (CNPV LSA).
Beim Einsatz moderner IuK durch die Landesverwaltung, bei dem in vielfältiger Weise personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, sind die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen (§ 1 DSG-LSA).

Mit der Novellierung des DSG-LSA vom 21.08.2001 (GVBl. LSA S. 384) ist der Zweck des Gesetzes in § 1 Abs. 2 dahin gehend präzisiert worden, dass öffentliche Stellen Verfahren zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten an dem Ziel auszurichten haben, so wenig wie möglich personenbezogener Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Damit wird den datenschutzrechtlichen Prinzipien der Datenvermeidung bzw. Datensparsamkeit Rechnung getragen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen.
Der Landesgesetzgeber hat damit rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die die Anwendung datenschutzfreundlicher Technologien unterstützen. Der Landesbeauftragte hatte diese Thematik bereits in seinem IV. Tätigkeitsbericht (Ziff. 8.2.3) dargestellt und erläutert.

Der Landesbeauftragte weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Rechtsverantwortung der Obersten Landesbehörden nach § 14 Abs. 1 DSG-LSA, gerade bei der Umsetzung komplexer Strategien zur umfassenden Vernetzung bzw. zur Schaffung landes- und weltweiter Kommunikationsbeziehungen, hin. Bei komplexen Verfahren wie u.a. dem eGovernment-Konzept Sachsen-Anhalt oder dem Landesportal Sachsen-Anhalt müssen künftig Datenschutzbelange, d.h. die bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften, wie z.B. im Telekommunikations- und Medienrecht, bereits bei der Planung bzw. Einrichtung noch stärker Beachtung finden.

Dieser Verantwortung müssen auch die anderen in § 14 DSG-LSA genannten öffentlichen Stellen, insbesondere die Kommunen und die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, genügen.

In diesem Zusammenhang ist wegen festgestellter Defizite nachdrücklich auf die gesetzliche Verpflichtung hinzuweisen, den Landesbeauftragten rechtzeitig über Planungen des Landes beim Aufbau automatisierter Informationssysteme zu unterrichten (§ 22 Abs. 4 Satz 2 DSG-LSA).

Mit dem neu geschaffenen Institut eines "Beauftragten für den Datenschutz" in den Behörden (§ 14a DSG-LSA) hat der Landesgesetzgeber die Selbstkontrolle der Verwaltung gestärkt und dem Beauftragten gleichzeitig besondere Pflichten übertragen, so z.B. die Vorabkontrolle bei automatisierten Verfahren nach § 14a Abs. 4 DSG-LSA.
Die rechtzeitige Einbindung der neuen Beauftragten für den Datenschutz in die Planungen der Behörden kann somit ein wesentlicher Beitrag zum datenschutzgerechten Umgang mit den personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger des Landes sein.

Der aktuelle 8. IT-Gesamtplan der Informationstechnik (2002) gibt einen Überblick zur neuen IT-Organisationsstruktur der Landesverwaltung, zur eingesetzten Standardsoftware und zu den Betriebssystemen, zum Stand beim Ausbau des ITN-LSA als ressortübergreifender Infrastruktur, zum Ausstattungs- und Vernetzungsgrad der Landesverwaltung mit IuK sowie zum eGovernment-Konzept der Landesverwaltung.
Demnach hat sich z.B. die Anzahl der an das ITN-LSA angeschlossenen Behörden und Dienststellen von ca. 400 im Jahr 2000 bis Ende 2002 auf 582 erhöht. Die Anzahl der Arbeitsplatz-PC in den Ressorts und deren nachgeordneten Einrichtungen hat sich im gleichen Zeitraum von 20.552 auf 24.600 erhöht. Damit ist die Ausstattung der Obersten Landesbehörden mit PC-Technik und ihre ausreichende Vernetzung im wesentlichen abgeschlossen. Nur in den nachgeordneten Bereichen des Ministeriums für Bau und Verkehr, des Ministeriums des Innern, des Ministeriums der Justiz und des Kultusministeriums besteht noch ein gewisser Nachholbedarf.
Hinsichtlich des Einsatzes von Betriebssystemen überwiegen die Microsoft-Betriebssysteme mit einen Anteil von ca. 91 % (davon Win9.X 20 %; WinNT 71 %), gefolgt von UNIX-Betriebssystemen mit 7 % (dabei LINUX unter 1 %) und den Novell-Betriebssystemen mit 2 %.
Eine ähnliche Dominanz ist beim Einsatz von Microsoft-Office-Produkten (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbank) in der Landesverwaltung zu verzeichnen.
Die spezifischen Fachanwendungen der Ressorts, wie z.B. in den Bereichen der Steuer- und Finanzverwaltung, der Katasterverwaltung, der Polizei oder der Justizverwaltung, bleiben dabei unberücksichtigt.

Das Ministerium des Innern ist derzeit im Auftrag der Staatskanzlei mit der Ausarbeitung eines eGovernment-Konzepts für die öffentliche Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt befasst. Bis zum Jahr 2005 sollen die wichtigsten Dienstleistungen des Landes online im Internet angeboten und die internen Verwaltungsprozesse optimiert und rationalisiert sein.

Seine grundsätzliche Position zum eGovernment hat der Landesbeauftragte bereits im V. Tätigkeitsbericht (Ziff. 6.1) dargelegt.
Abschließend sei auf die aktuellen Handlungsempfehlungen "Datenschutzgerechtes eGovernment" der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 30. November 2002 hingewiesen.

Diese Handlungsempfehlungen wurden als Druckauflage seitens des Landesbeauftragten an alle Ressorts verteilt. Es gibt weiter eine rege Nachfrage, auch aus dem Kommunalbereich. Die Broschüre ist auch über seine Homepage als pdf-Datei herunterzuladen.