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Artikel 17 - Mitteilung an Dritte

Die betroffene Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zu verlangen, dass Dritten, denen die Daten übermittelt wurden, jede Berichtigung, Löschung oder Sperrung, die aufgrund der Artikel 13 bis 16 vorgenommen wird, mitgeteilt wird, es sei denn, dass sich dies als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet.

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