
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Willkommen auf den Internetseiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz überwacht bei den datenschutzrechtlich verantwortlichen öffentlichen (z. B. Behörden) und nichtöffentlichen Stellen (z. B. Unternehmen und Vereinen) im Land Sachsen-Anhalt die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz.
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Informationen zum Zensus 2022
Coronamaßnahmen - Daten löschen nicht vergessen
Der Landesbeauftragte weist darauf hin, dass mit der Beendigung von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auch die Rechtsgrundlage für die Datenspeicherung entfällt.
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Pressemitteilung vom 13. April 2022
Landesbehörden müssen rechtskonformen Betrieb von Facebook-Fanpages nachweisen
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Infopaket Facebook-Fanpages
Infopaket Homeoffice
Infopaket Schule und Kita
Infopaket Videoüberwachung
Infopaket Corona
Infopaket Videokonferenzen
Infopaket Datenexport in Drittländer
Infopaket KMU
Hinweise und Informationen zum Brexit
Neue Standardvertragsklauseln nach Art. 28 Abs. 7 DS-GVO
Am 4. Juni 2021 hat die Europäische Kommission neue Standardvertragsklauseln nach Art. 28 Abs. 7 DS-GVO beschlossen. Sie können in Verträgen zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter, der personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, vereinbart werden. Die Kommission prüft die praktische Anwendung dieser Klauseln im Rahmen der nach Artikel 97 der DS-GVO vorgesehenen Bewertung.
Den Durchführungsbeschluss der Kommission dazu finden Sie hier, den vollständigen Text der Standardvertragsklauseln hier.