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Informationen zur Meldung von Datenschutzverletzungen

  • Formular zur Meldung einer Datenschutzverletzung: Verantwortliche sind gemäß Artikel 33  DS-GVO verpflichtet, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden, nachdem ihnen die Verletzung bekannt wurde, bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden.
     
  • Flyer: Häufige Ursachen von Datenschutzverletzungen und Abwehrmaßnahmen
     
  • Leitlinien 01/2021 zu Beispielen für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
     
  • Leitlinien 9/2022 für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der DS-GVO