Informationen zur Meldung von Datenschutzverletzungen
- Formular zur Meldung einer Datenschutzverletzung: Verantwortliche sind gemäß Artikel 33 DS-GVO verpflichtet, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden, nachdem ihnen die Verletzung bekannt wurde, bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden.
- Flyer: Häufige Ursachen von Datenschutzverletzungen und Abwehrmaßnahmen
- Leitlinien 01/2021 zu Beispielen für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- Leitlinien 9/2022 für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der DS-GVO