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Veröffentlichungen der DSK zum Datenschutz im Forschungsbereich

Die wissenschaftliche Forschung ist für eine Wissensgesellschaft von enormer Bedeutung. Sie kann neben ideellen Vorteilen auch dazu beitragen, Gesundheit, Wachstum und Wohlstand zu sichern. Viele Gebiete der wissenschaftlichen Forschung sind zwingend auf die Nutzung personenbezogener Daten angewiesen, um aussagekräftige Erkenntnisse zu erhalten. Hierbei müssen im Interesse der betroffenen Personen die datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit dem Datenschutz im Forschungsbereich beschäftigt und durch zahlreiche Veröffentlichungen für mehr Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt. In der folgenden Übersicht sollen die wesentlichen Papiere der DSK zum Forschungsbereich kurz mit den entsprechenden Fundstellen dargestellt und zusammengefasst werden.

1. Begriff „wissenschaftliche Forschungszwecke“

In dem Positionspapier zum Begriff „wissenschaftliche Forschungszwecke“ vom 11. September 2024 hat die DSK diesen elementaren Begriff mit Leben gefüllt und die fünf Kriterien beschrieben, die erfüllt sein müssen, damit die in der DS-GVO vorgesehenen Privilegierungen von Verarbeitungen zu wissenschaftlichen Forschungszwecken anwendbar sind.
 
2. Forderungen an Gesetzgeber 

Mit der Petersberger Erklärung vom 24. November 2022 hat die DSK sieben Empfehlungen für eine datenschutzkonformen Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der wissenschaftlichen Forschung postuliert.

Außerdem hat die DSK am 23. November 2023 eine Entschließung mit „Rahmenbedingungen und Empfehlungen für die gesetzliche Regulierung medizinischer Register“ sowie eine Entschließung zur Harmonisierung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Forschungsbereich — „Datenschutz in der Forschung durch einheitliche Maßstäbe stärken“ — veröffentlicht.

Auch zu der immer mehr an Bedeutung gewinnenden genetischen Forschung hat die DSK am 15. Mai 2024 mit einem Positionspapier „Anforderungen an die Sekundärnutzung von genetischen Daten zu Forschungszwecken“ die Forderung nach einer klaren gesetzlichen Regelung bekräftigt.

3. Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

Um das neue Zustimmungsverfahren nach § 6 Abs. 3 S. 4 GDNG möglichst effizient zu gestalten hat die Taskforce Forschungsdaten der DSK für die Forschenden ein einheitliches Antragsformular erstellt. 

Zu dem GDNG-Gesetzesentwurf hatte die DSK bereits im Gesetzgebungsverfahren am 14. August 2023 eine Stellungnahme mit wichtigen datenschutzrechtlichen Hinweisen abgegeben.

4. Übermittlung an Drittländer

Auch zu dem für die medizinische Forschung wichtigen Aspekt der Datenübermittlung an Drittländer hat die DSK im September 2025 Anwendungshinweise sowie Empfehlungen für die Erfüllung der Informationspflichten veröffentlicht.

5. Zugang zu nicht-öffentlichen Plattformdaten nach Art. 40 Abs. 4 DSA

Seit dem 29. Oktober 2025 können Forschende bei sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen Datenzugang zur Erforschung systemischer Risiken beantragen. Dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden, ist dabei eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung des Forschungsersuchens. Diese Checkliste erläutert, wie Forschende nachweisen können, dass sie die Anforderungen einhalten.