Orientierungshilfe zu Krankenhausinformationssystemen
(Durch die 87. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 27./28. März 2014 in Hamburg zustimmend zur Kenntnis genommen)
Im März 2011 hatte die 81. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eine Orientierungshilfe zur datenschutzkonformen Gestaltung und Nutzung von Krankenhausinformationssystemen angenommen.
Im Hinblick auf den Einsatz der Informationstechnik in Krankenhäusern hatte sich infolge der technischen Entwicklung und der strukturellen Veränderung in der Krankenhausbehandlung der Bedarf gezeigt, bundesweit einheitlich einen Orientierungsrahmen der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu formulieren. Im Rahmen der Erstellung der Orientierungshilfe wurden neben Herstellern von Krankenhausinformationssystemen auch Betreiber und Datenschutzbeauftragte von Krankenhäusern einbezogen. Neben normativen Eckpunkten wurden technische Anforderungen an Gestaltung und Betrieb eines Krankenhausinformationssystems und ein Glossar formuliert. Ein Begleitpapier enthielt nähere Erläuterungen zum Entstehen und zur weiteren Verwendung der Dokumente.
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus Beratungen und Überprüfungen in Krankenhäusern, den Gesprächen mit Krankenhausgesellschaften und weiteren Beteiligten wurde die Orientierungshilfe mit dem Ziel besserer Lesbarkeit und Übersichtlichkeit überarbeitet. In dieser inhaltlich weitgehend identischen Fassung wurden die Anforderungen konkreter und für die Praxis besser nutzbar formuliert. Ein Vorwort zur 2. Fassung wurde ihr vorangestellt. Ergänzend wurde ein Szenarienkatalog mit Hinweisen zur Zusammenarbeit von Krankenhäusern mit stationären und ambulanten Leistungserbringern, hier geht es speziell um einrichtungs- und mandantenübergreifende Zugriffe, beigefügt. Im März 2014 hat die 87. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die 2. Fassung zustimmend zur Kenntnis genommen.