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VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005

14.1 Ratsinformationssysteme - Welche Informationen sind für wen?

Im Rahmen seiner Prüftätigkeit hat der Landesbeauftragte festgestellt, dass viele Kommunen auch sogenannte Ratsinformationssysteme im Internet bereitstellen. Damit können sich interessierte Nutzer z.B. über die Tagesordnung und die Protokolle von Sitzungen des Kreistages bzw. Stadtrates informieren. Der nicht-öffentliche Teil dieser Sitzungen ist mittels Namen und Passwort geschützt und kann nur von autorisierten Nutzern - den Ratsmitgliedern - eingesehen werden. Datenschutzrechtlich problematisch erscheint die Ausgestaltung solcher Informationssysteme sowohl aus rechtlicher als auch technisch-organisatorischer Sicht.

Weiter zu Ziff.:

14.1.1 Gemeinderäte und Ausschüsse, Gemeinderatsmitglieder und Einwohner
14.1.2 Technisch-organisatorische Betrachtung
14.1.2.1 Veröffentlichung im Internet
14.1.2.2 Übertragung im Internet
14.1.2.3 Auftragsdatenverarbeitung