Entschließung der 46. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 26./27. Oktober 1993 in Berlin
Gefährdung der Vertraulichkeit der Funkkommunikation von Sicherheitsbehörden und Rettungsdiensten
Durch die Aufhebung der bisher gültigen Beschränkungen der zulässigen Empfangsbereiche für Rundfunkempfänger zum 30. Juni 1992 werden zunehmend Empfangsgeräte betrieben, die das Abhören des Funkverkehrs ermöglichen. Dies stellt eine erhebliche Bedrohung des Fernmeldegeheimnisses dar.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder beobachten die damit verbundene Gefährdung der Vertraulichkeit der Funkkommunikation von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) mit Sorge. Sie erkennen die Bemühungen der Polizeiverwaltungen der Länder an, durch zusätzliche technische Maßnahmen die Sicherheit des Sprechfunkverkehrs zu erhöhen. Sie stellen jedoch fest, daß die erforderliche Vertraulichkeit bisher nicht gewährleistet werden konnte. Auch Sprachverschleierungssysteme erreichen diese nicht hinreichend.
Daher begrüßt die Konferenz die im Rahmen des Schengener Abkommens getroffene grundsätzliche Entscheidung, im BOS-Bereich eine europäische Normierung zu erarbeiten, die die Digitalisierung und eine Verschlüsselung des BOS-Funkverkehrs vorsieht.
Die Konferenz hält es für erforderlich, daß das Normierungsverfahren so zügig wie möglich durchgeführt wird und auch schon vor der Umsetzung dieser Norm alle Möglichkeiten für einen effektiven Schutz der Vertraulichkeit des BOS-Funkverkehrs entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik genutzt werden.
Die Konferenz weist weiter darauf hin, daß nicht nur bei den Behörden der Polizei, sondern auch in anderen BOS-Bereichen, wie z.B. dem Rettungswesen, eine Vertraulichkeit des Funkverkehrs zu gewährleisten ist. Daher sind auch in den übrigen BOS-Bereichen frühestmöglich entsprechende Absicherungen zur Vertraulichkeit des Funkverkehrs gefordert.