52. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 22./23. Oktober 1996 in Hamburg
Datenschutz bei der Vermittlung und Abrechnung digitaler Fernsehsendungen
Mit der Markteinführung des digitalen Fernsehens eröffnen sich für die Anbieter - neben einem deutlich ausgeweiteten Programmvolumen - neue Möglichkeiten für die Vermittlung und Abrechnung von Sendungen. Hinzuweisen ist in erster Linie auf Systeme, bei denen die Kunden für die einzelnen empfangenen Sendungen bezahlen müssen. Dort entsteht die Gefahr, daß die individuellen Vorlieben, Interessen und Sehgewohnheiten registriert und damit Mediennutzungsprofile einzelner Zuschauer erstellt werden. Die zur Vermittlung und zur Abrechnung verfügbaren technischen Verfahren können die Privatsphäre des Zuschauers in unterschiedlicher Weise beeinträchtigen.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern die Anbieter und Programmlieferanten auf, den Nutzern zumindest alternativ auch solche Lösungen anzubieten, bei denen die Nutzung der einzelnen Programmangebote nicht personenbezogen registriert werden kann wie es der Entwurf des Mediendienste-Staatsvertrages bereits vorsieht. Die technischen Voraussetzungen für derartige Lösungen sind gegeben.
Die technischen Verfahren sind so zu gestalten, daß möglichst keine personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden (Prinzip der Datensparsamkeit). Verfahren, die im voraus bezahlte Wertkarten - Chipkarten - nutzen, um die mit entsprechenden Entgeltinformationen ausgestrahlten Sendungen zu empfangen und zu entschlüsseln, entsprechen weitgehend dieser Forderung. Allerdings setzt eine anonyme Nutzung voraus, daß beim Zuschauer gespeicherte Informationen über die gesehenen Sendungen nicht durch den Anbieter abgerufen werden können.
Die Datenschutzbeauftragten sprechen sich außerdem dafür aus, daß für die Verfahren auf europäischer Ebene Vorgaben für eine einheitliche Architektur mit gleichwertigen Datenschutzvorkehrungen entwickelt werden.