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Entschließung der 61. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 08./09. März 2001 in Düsseldorf

Datenschutz beim elektronischen Geschäftsverkehr

Die Konferenz wendet sich mit Entschiedenheit gegen Anträge, die gegenwärtig dem Bundesrat zum Entwurf eines Gesetzes zum elektronischen Geschäftsverkehr (BR-Drs. 136/01) vorliegen. Danach sollen Bestands- und Nutzungsdaten bei Telediensten nicht nur an Strafverfolgungsbehörden, sondern auch an Verwaltungsbehörden zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und an Nachrichtendienste übermittelt werden. Darüber hinaus sollen die Anbieterinnen und Anbieter zur Speicherung von Nutzungsdaten auf Vorrat für eine mögliche spätere Strafverfolgung verpflichtet werden.

Die Datenschutzbeauftragten weisen darauf hin, dass sich anhand dieser Daten nachvollziehen lässt, wer wann mit wem kommuniziert hat, wer welches Medium genutzt hat und damit wer welchen weltanschaulichen, religiösen und sonstigen persönlichen Interessen nachgeht. Eine pauschale Registrierung jeder Inanspruchnahme von Telediensten zur staatlichen Überwachung greift tief in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer ein und berührt auf empfindliche Weise deren Informationsfreiheit. Der Bundesrat wird daher aufgefordert, diese Anträge abzulehnen.