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Entschließung der 67. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 25./26. März 2004 in Saarbrücken

Automatische Kfz-Kennzeichenerfassung durch die Polizei

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder betrachten einen anlassfreien und lageunabhängigen Einsatz von automatischen Kfz-Kennzeichen-Lesesystemen im Straßenverkehr mit Sorge, weil sich diese Maßnahmen zu einem weiteren Schritt zur Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger entwickeln können.

Es ist zu befürchten, dass mit dem Einsatz der automatischen Kfz­-Kennzeichenerfassung eine neue Infrastruktur geschaffen wird, die künftig noch weit tiefergehende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht ermöglicht.

Die Nutzung dieser neuen Technik hätte zur Folge, dass die Kfz-Kennzeichen aller an den Erfassungsgeräten vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erfasst und mit polizeilichen Fahndungsdateien abgeglichen würden. Schon der mit der Feststellung gesuchter Fahrzeuge verbundene Abgleich würde zu einem neuen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Personen führen, die weit überwiegend keinen Anlass für eine polizeiliche Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegeben haben.

Auf jeden Fall muss ausgeschlossen werden, dass Da­ten über unverdächtige Personen gespeichert werden und dass ein allgemeiner Datenabgleich mit polizeilichen Informationssystemen durchgeführt wird.

Die Datenschutzbeauftragten weisen darauf hin, dass schon mehrere Länder eine Kfz-Kennzeichen-Erfassung ablehnen.