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Entschließung der 73. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 08. - 09. März 2007 in Erfurt

Anonyme Nutzung des Fernsehens erhalten!

Seit einiger Zeit werden in der Öffentlichkeit Pläne der großen privaten Fernsehveranstalter diskutiert, gemeinsam mit den Betreibern von Übertragungskapazitäten (Satellit, Kabel und DVB-T) ihre Programme nur noch verschlüsselt zu übertragen. Dabei werden vorrangig solche Geschäftsmodelle favorisiert, bei denen die kostenpflichtige Entschlüsselung des Signals nur mit personenbezogenen Smartcards möglich sein soll.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder betrachten diese Entwicklung mit Sorge. Nachdem vor allem durch zahlreiche staatliche Eingriffe die verfassungsrechtlich gebotene unbeobachtete Nutzung von Telekommunikation und Internet kaum noch möglich ist, steht nun auch der seit jeher selbstverständliche anonyme und nicht registrierte Empfang von Rundfunkprogrammen auf dem Spiel. Gerade durch die Vermarktung individuell zugeschnittener Programmpakete im digitalen Rundfunk kann bei personenbezogener Abrechnung nachvollzogen werden, wer welche Angebote nutzt. Die entstehenden technischen Infrastrukturen werden zudem auch Möglichkeiten bieten, die konkrete Nutzung einzelner Sendungen zu registrieren. Damit wird die allgegenwärtige Bildung von Persönlichkeitsprofilen um detaillierte Kenntnisse über den Rundfunkkonsum ergänzt.

Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Unternehmen widersprechen dem im Rundfunkstaatsvertrag geregelten Gebot, die Inanspruchnahme von Rundfunk und deren Abrechnung anonym zu ermöglichen und verstoßen gegen das Prinzip der Datenvermeidung. Dies wäre nicht akzeptabel, zumal datenschutzfreundliche Varianten der Abrechnung - beispielsweise durch den Einsatz von vorbezahlten Karten - ohne wirtschaftliche Einbußen zur Verfügung stehen.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern deshalb die Länder auf, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages gegenüber den Veranstaltern durchzusetzen, und eine anonyme Nutzung von Rundfunkprogrammen auch in Zukunft sicherzustellen.

Angesichts der immer umfassenderen Individualisierung und Registrierbarkeit des Mediennutzungsverhaltens erinnert die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder an ihre Forderung, das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis zu einem allgemeinen Mediennutzungsgeheimnis weiterzuentwickeln.