Entschließung der 76. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 06. und 07. November 2008 in Bonn
Adress- und Datenhandel nur mit Einwilligung der Betroffenen
Der auf dem "Datenschutzgipfel" im September 2008 gefundene Konsens, den Adress- und Datenhandel zukünftig nur auf der Grundlage einer Einwilligung zuzulassen, ist in Politik und Gesellschaft auf breite Zustimmung gestoßen. Nur eine solche Lösung respektiert das informationelle Selbstbestimmungsrecht und damit die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer davon jetzt abrücken will, verkennt die auf Grund der jüngsten Datenskandale ans Licht gekommenen Missstände, deren Ursache nicht nur in der kriminellen Energie Einzelner zu suchen ist. Um die Daten der Betroffenen tatsächlich wirksam schützen zu können, muss die Wahlmöglichkeit der Menschen von Maßnahmen flankiert werden, die die Herkunft der Daten jederzeit nachvollziehbar machten.
Die von der Werbewirtschaft gegen die Einwilligungslösung ins Feld geführten Argumente sind nicht überzeugend. Die behaupteten negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort sind nicht zu belegen. Unabhängig davon gilt: Es gibt keine schutzwürdigen Interessen für die Beibehaltung von Geschäftsmodellen, die darauf beruhen, hinter dem Rücken und ohne Information der Betroffenen mit deren Daten Handel zu treiben. Die Einführung des Einwilligungsprinzips würde im Gegenteil zielgenaueres und wirksameres Direktmarketing erlauben. Die Bundesregierung sollte sich deshalb nicht von ihrer Absicht abbringen lassen, die beim "Datenschutzgipfel" gegebenen Zusagen zur schnellen Verbesserung des Datenschutzes einzulösen. Sie würde es sonst versäumen, die notwendigen Lehren aus den jüngsten Skandalen zu ziehen. Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes im Bereich des Adress- und Datenhandels (Stand: 22.10.2008) zieht mit der Einwilligungslösung - bei aller Verbesserungswürdigkeit im Detail - die einzig richtige und notwendige Konsequenz aus den zahlreichen Datenskandalen und darf nicht verwässert werden.