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Entschließung der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 28./29. September 2011 in München

Datenschutzkonforme Gestaltung und Nutzung von Cloud-Computing

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert Cloud-Anbieter auf, ihre Dienstleistungen datenschutzkonform zu gestalten. Cloud-Anwender hingegen dürfen Cloud-Services nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie in der Lage sind, ihre Pflichten als verantwortliche Stelle in vollem Umfang wahrzunehmen und die Umsetzung der Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen geprüft haben.

Dies betrifft neben den Anforderungen an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten insbesondere die in diesem Umfeld schwierig umzusetzenden Anforderungen an Kontrollierbarkeit, Transparenz und Beeinflussbarkeit der Datenverarbeitung. Cloud-Computing darf nicht dazu führen, dass Daten verarbeitende Stellen, allen voran ihre Leitung, nicht mehr in der Lage sind, die Verantwortung für die eigene Datenverarbeitung zu tragen.

Zu verlangen sind also mindestens

  • offene, transparente und detaillierte Informationen der Cloud-Anbieter über die technischen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der von ihnen angebotenen Dienstleistungen einschließlich der Sicherheitskonzeption, damit die Cloud-Anwender einerseits entscheiden können, ob Cloud-Computing überhaupt in Frage kommt und andererseits Aussagen haben, um zwischen den Cloud-Anbietern wählen zu können,
  • transparente, detaillierte und eindeutige vertragliche Regelungen der Cloud-gestützten Datenverarbeitung, insbesondere zum Ort der Datenverarbeitung und zur Benachrichtigung über eventuelle Ortswechsel, zur Portabilität und zur Interoperabilität,
  • die Umsetzung der abgestimmten Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen auf Seiten von Cloud-Anbieter und Cloud-Anwender und
  • aktuelle und aussagekräftige Nachweise (bspw. Zertifikate anerkannter und unabhängiger Prüfungsorganisationen) über die Infrastruktur, die bei der Auftragserfüllung in Anspruch genommen wird, die insbesondere die Informationssicherheit, die Portabilität und die Interoperabilität betreffen.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bieten ihre Unterstützung bei der Entwicklung und bei der Nutzung von Cloud-Computing-Diensten an. Details zur datenschutzgerechten Ausgestaltung dieser Dienste sind einer Orientierungshilfe der Arbeitskreise "Technik" und "Medien" zu entnehmen, die die Datenschutzkonferenz zustimmend zur Kenntnis genommen hat.