Anlage zur Entschließung der 85. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 13./14. März 2013 in Bremerhaven: "Pseudonymisierung von Krebsregisterdaten verbessern"
Anforderungen an die Bildung von Kontrollnummern zur Pseudonymisierung von Daten über individuelle Fälle von Krebserkrankungen
Mindestens folgende Anforderungen sind an die zukünftige Gestaltung und den Einsatz des Algorithmus zur Bildung von Kontrollnummern zur Pseudonymisierung von Daten über individuelle Fälle von Krebserkrankungen zu stellen:
- Die kryptografischen Komponenten sind unter Berücksichtigung der Empfehlungen des BSI gemäß dem derzeitigen Stand der Technik zu wählen. Ihre Sicherheitseigenschaften sollen auf unabhängigen kryptografischen Annahmen beruhen. Beide Komponenten müssen sich durch geheim zu haltende Schlüssel parametrisieren lassen.
- Zur Wahrung der Verknüpfbarkeit des derzeitigen Datenbestandes mit zukünftigen Meldungen kann eine Überverschlüsselung der ersten Stufe der derzeitigen Kontrollnummern (dem Ergebnis der Anwendung einer Hashfunktion auf Bestandteile der Identitätsdaten) erfolgen.
- Eine flexible Ausgestaltung des Verfahrens soll vorausschauend berücksichtigen, dass auch in Zukunft mit der Notwendigkeit des Austauschs von kryptografischen Methoden zu rechnen ist.
- Die Sicherheit des verwendeten Schlüsselmaterials wie auch seiner Nutzung ist bei allen Beteiligten durch Maßnahmen der Systemsicherheit, den Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden Kryptomodulen und die Protokollierung von Einsatz und Administration auf einheitlichem Schutzniveau zu gewährleisten.
- Für jedes Register und jedes Abgleichverfahren sind zumindest in der zweiten Stufe der Kontrollnummernbildung spezifische Schlüssel einzusetzen.
- Bei einem Abgleich von Registerdaten ist zu gewährleisten, dass keine Zwischenwerte gebildet werden, aus denen Rückschlüsse auf Identitätsdaten möglich sind.