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Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 27. Juni 2012

Orientierungshilfe zum datenschutzgerechten Smart Metering

Intelligente Energienetze und -zähler sind ein zentraler Baustein zur Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung im Sinne einer ressourcenschonenden, umweltfreundlichen und effizienten Produktion, Verteilung und Nutzung von Energie. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat eine Orientierungshilfe beschlossen, die Empfehlungen zur datenschutzgerechten Konzeption von technischen Systemen für das Smart Metering enthält. Kernstück der Orientierungshilfe ist die Beschreibung und datenschutzrechtliche Bewertung sog. Use Cases, d.h. Anwendungsfälle, für die einzelnen Datenverarbeitungsprozesse beim Smart Metering unter Berücksichtigung des jeweiligen Schutzbedarfs der Daten.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder halten es für erforderlich, dass insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

  • Eine Verarbeitung der Smart Meter Daten darf nur erfolgen, soweit es für die im Energiewirtschaftsgesetz aufgezählten Zwecke erforderlich ist.
  • Die Ableseintervalle müssen so groß sein, dass aus dem Verbrauch keine Rückschlüsse auf das Verhalten der Nutzer gezogen werden können.
  • Smart Meter Daten sollen möglichst nur anonymisiert, pseudonymisiert oder aggregiert übermittelt werden.
  • Es muss möglich sein, hoch aufgelöste Daten lokal beim Letztverbraucher abzurufen, ohne dass dieser auf eine externe Verarbeitung der Daten angewiesen ist.
  • Die Daten sollen an möglichst wenige Stellen übermittelt werden.
  • Es sind angemessene Löschfristen für die Daten festzulegen, um eine Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden.
  • Die Kommunikations- und Verarbeitungsschritte von Smart Metering müssen zu jeder Zeit für den Letztverbraucher sichtbar und nachweisbar sein. Er muss Zugriffe auf den Smart Meter erkennen und dies im Zweifel unterbinden können.
  • Zusätzlich bedarf es durchsetzbarer Ansprüche der Betroffenen auf Löschung, Berichtigung und Widerspruch.
  • Der Letztverbraucher muss die Möglichkeit haben, einen Tarif zu wählen, bei dem möglichst wenig über seinen Lebensstil offenbart wird, ohne dass dies für seine Energieversorgung nachteilig ist.
  • Smart Meter dürfen von außen nicht frei zugänglich sein. Es müssen eindeutige Profile für den berechtigten Zugang zu den Daten definiert werden. Anhaltspunkte hierfür bieten die Vorgaben im Schutzprofil und in der Technischen Richtlinie des BSI.
  • Schon bei der Konzeption und Gestaltung der technischen Systeme muss die Gewährleistung des Datenschutzes berücksichtigt werden (Privacy by Design). Der Letztverbraucher muss mit Hilfe der Technik alle notwendigen Informationen, Optionen und Kontrollmöglichkeiten erhalten, die ihm die Kontrolle seines Energieverbrauchs und die Gestaltung seiner Privatsphäre ermöglichen, wobei der Stand der Technik nicht unterschritten werden darf. Insbesondere müssen rechtlich verbindliche Vorgaben für die Konzeption der Geräte, Verfahren und Infrastrukturen sowie für deren Einsatz geschaffen werden.