Pressemitteilung der DSK vom 15. Mai 2024
107. Sitzung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden am 14. und 15. Mai in Bremerhaven: Vorsitzwechsel
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ist am 14. und 15. Mai 2024 zur 107. Sitzung in Bremerhaven zusammengekommen. In intensiven Diskussionen wurden zahlreiche Datenschutzfragen erörtert, beispielsweise zu den Themen Regelungslücken im Umgang mit Patientendaten bei Schließung von Krankenhäusern, Anforderungen an die Sekundärnutzung genetischer Daten sowie zur Weiterentwicklung des Standard-Datenschutzmodells.
Drei beschlossene Dokumente werden in Kürze auf der Website der DSK bereitgestellt:
- Entschließung „Besserer Schutz von Patientendaten bei Schließung von Krankenhäusern“
- Positionspapier „Anforderungen an die Sekundärnutzung von genetischen Daten zu Forschungszwecken“
- Das Standard-Datenschutzmodell in der Version 3.1
Eine Besonderheit bestand darin, dass die Tagung in Bremerhaven logistisch von der Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen ausgerichtet wurde, doch der Vorsitz bis zum 15.05.2024 und damit auch die Konferenzleitung noch einmal von der DSK-Vorsitzenden des Jahres 2023, der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein Dr. h. c. Marit Hansen, ausgeübt wurde. Am Ende der 107. Sitzung geht der Vorsitz nun bis zum Jahresende an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, über.
Hansen schließt ihr verlängertes Vorsitzjahr mit positivem Ergebnis ab: „Die Zusammenarbeit in der Datenschutzkonferenz hat sich bewährt, um eine einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts zu erreichen.“ Für die Zukunft hält Hansen allerdings eine Geschäftsstelle für nötig, die als organisatorisches Fundament dient: „Die Erwartungen, die von uns selbst, aber auch von anderen an die Datenschutzkonferenz gestellt werden, sind jedes Jahr gestiegen. Um dieser Situation gerecht zu werden, brauchen wir eine Geschäftsstelle. Ich verspreche mir davon eine verbesserte Vollzugssteuerung und Entbürokratisierung.“ Ein Beispiel für eine Vereinfachung, die den Verantwortlichen helfen würde, ist der Vorschlag der Datenschutzkonferenz, dass die Geschäftsstelle mit einer einheitlichen technischen Plattform für alle 17 Aufsichtsbehörden der Länder Meldungen von Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO und Meldungen von Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 2 DSGVO entgegennehmen könnte.
Ab dem 16.05.2024 ist der Hessische Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Vorsitz der DSK.
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