Menu
menu

Pressemitteilung der DSK vom 23. September 2024

DSK veröffentlicht Orientierungshilfe zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit funkbasierten Zählern

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine Orientierungshilfe zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit funkbasierten Zählern für Verbräuche wie Strom, Heizung, Warm- und Kaltwasser veröffentlicht.

Die digitale Erhebung und Verarbeitung der entsprechenden Verbrauchsdaten wird derzeit nach und nach flächendeckend funkgesteuert und fernablesbar umgesetzt. Dies ist nicht nur Folge der technischen Weiterentwicklung. Den Bürgerinnen und Bürgern soll mit dieser Technik die Einsparung von Energie dadurch erleichtert werden, dass sie ihre Energieverbräuche genauer im Blick behalten können und nicht erst durch eine jährliche Abrechnung ihres Versorgers von diesen Kenntnis erlangen. Das ist die Intention des europäischen Gesetzgebers, welche mit der Energieeffizienzrichtlinie (zumindest im Hinblick auf die Strom- sowie Heizungs- und Warmwasserzähler) festgeschrieben wurde. Durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), die Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) und die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) wurde die Energieeffizienzrichtlinie mittlerweile in deutsches Recht umgesetzt.

Den Anlass der jetzt veröffentlichten Orientierungshilfe erläutert der Vorsitzende der DSK, der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Alexander Roßnagel: „Als Datenschutzbehörden stellen wir eine Verunsicherung im Zusammenhang mit der funkbasierten Datenverarbeitung fest. Einerseits gilt dies für die Bürgerinnen und Bürger, die wissen wollen, wie ihre Verbrauchsdaten geschützt sind und wer diese Daten verwendet. Andererseits bestehen auch Unklarheiten bei Eigentümerinnen und Eigentümern, WEG- und Hausverwaltungen sowie den Parteien von Mietverhältnissen, aber auch bei den Geräteherstellern, Energieversorgern und Ableseunternehmen selbst.“ Hintergrund der Verunsicherung ist auch, dass der spezifische (datenschutz-)rechtliche Regelungsrahmen je nach Energieart (Heizung und Warmwasser/Strom/Kaltwasser) unterschiedlich oder zum Teil gar nicht vorhanden ist.

In ihrer Orientierungshilfe möchte die DSK daher Fragen im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit der funkgesteuerten Erhebung und Übermittlung der Verbrauchsdaten  beantworten.

 

Download der Pressemitteilung als PDF
Download der Orientierungshilfe als PDF
Download des Beispiels für ein Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO bei funkbasierten Messsystemen für Wasser-, Wärme- und Stromverbrauch als DOCX