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Pressemitteilung vom 17. Dezember 2025

Datenlöschen vor Abgabe gebrauchter Smartphones und Laptops

Gebrauchte Smartphones zu Weihnachten verkaufen oder verschenken – Daten vorher sicher löschen!

Weihnachten ist auch die Zeit der neuen Smartphones und Laptops. Wer sein gebrauchtes Gerät verschenken, verkaufen oder entsorgen möchte, sollte sich Gedanken um eine sichere Löschung der gespeicherten Daten machen“, betont die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Maria Christina Rost. „Sensible und persönliche Daten auf den Altgeräten sollen nicht in die Hände Unbefugter fallen“.

Ratschläge dazu gibt das Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – kurz BSI: „Bevor Sie Ihren PC, Ihr Smartphone, Tablet oder Datenträger wie USB-Sticks oder externe Festplatten verkaufen, im Elektroschrottrecycling entsorgen, reparieren lassen oder ausleihen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre darauf befindlichen persönlichen Daten vorher gelöscht wurden, damit sie nicht ungewollt in fremde Hände geraten. Beispiele für schützenswerte persönliche Daten sind E-Mails, private Fotos, Videos, Dokumente, Chats und gespeicherte Passwörter. Anders ausgedrückt, alles, was Sie nicht anderen Personen in die Hände geben wollen. Sofern Ihre persönlichen Daten auf dem jeweiligen Gerät sicher verschlüsselt oder anderweitig gegen Zugriff geschützt sind, erübrigt sich eine sichere Löschung. In allen anderen Fällen empfehlen wir eine sichere Löschung vor der Weitergabe“. Auf der Website des BSI zeigt eine „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ für die verschiedenen Betriebssysteme, wie das funktioniert. Hilfreich ist auch das dort angebotene animierte Erklärvideo „Smartphone-Daten löschen“.

Auch auf der Website der Verbraucherzentrale sind wertvolle Tipps zum Thema Löschen zu finden. Einige Hersteller bieten zudem auf ihren Webseiten konkrete Anleitungen zum Löschen von Daten an. Diese können über eine Websuche einfach gefunden werden. Sowohl das BSI als auch die Verbraucherzentrale weisen zudem darauf hin, dass ein Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen nicht immer ausreicht. Denn nicht alle Daten werden so gelöscht, dass sie nicht wieder herstellbar sind. Um die Wiederherstellung von Daten auf dem Smartphone zu verhindern, sollte deshalb vor dem Zurücksetzen auf die Werkseinstellung sichergestellt werden, dass die Verschlüsselung der Daten auf dem Smartphone aktiviert ist.

 

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