Pressemitteilung vom 27. August 2025
Nutzung von Instagram durch Schulen
Empfehlungen für die Nutzung von Instagram im Schulbereich
Wie Social-Media-Präsenzen möglichst datenschutzkonform gestaltet werden können, hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt in Empfehlungen für die Nutzung von Instagram im Schulbereich erarbeitet. Die Nutzung von Social Media ist für Schulen zunehmend eine Überlegung. Schulen nutzen neben der Schulhomepage auch Social-Media-Kanäle wie Instagram. Neben der Werbung für die Schule werden Informationen über die Schule und den Schulalltag angeboten. Dadurch, dass Jugendliche soziale Netzwerke ganz selbstverständlich zu Unterhaltungszwecken, für die Kommunikation untereinander und auch als Informationsquelle nutzen, entsteht seitens der Schulen ein Informationsbedarf.
Allerdings sind mit der Nutzung von sozialen Netzwerken auch Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten verbunden. Die Landesdatenschutzbeauftragte Maria Christina Rost dazu: „Mit der Nutzung von Instagram und anderen sozialen Netzwerken sind datenschutzrechtliche Risiken verbunden. Schnell werden unbedacht Bilder aus dem Schulalltag gepostet, ohne dass die Betroffenen eingewilligt haben. Oder es werden Informationen über den Ausfall einer Lehrkraft unter Namensnennung gepostet. Wenn der Einsatz von Social Media nicht verhindert werden kann, dann sollten wenigstens die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.“ Die Empfehlungen enthalten hierzu Hinweise und eine Checkliste. Die Schulen sollten sich der datenschutzrechtlichen Verantwortung, die sie mit der Eröffnung eines solchen Kanals übernehmen, bewusst sein.
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