Pressemitteilung vom 31. März 2026
Datenschutz bei der Wohnungsvermietung
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz stellt klar: Keine Datenerhebung auf Vorrat bei der Vermietung!
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Maria Christina Rost, betont aus aktuellem Anlass das Prinzip der Datenminimierung: Vermieter, Verwalter und Makler dürfen nicht pauschal oder vorsorglich persönliche Daten von Mietinteressenten sammeln, etwa durch umfangreiche Bewerbungsmappen beim ersten Besichtigungstermin.
Die Landesbeauftragte bezieht sich dabei auf die kürzlich überarbeitete Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz „Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen“. Diese setzt klare Grenzen: Es dürfen nur die Daten abgefragt werden, die im jeweiligen Stadium des Vermietungsprozesses für die Auswahl und spätere Vertragsabwicklung tatsächlich notwendig sind. Personalausweiskopien, Fragen zu Familienstand, Religion, Staatsangehörigkeit oder Hobbys sind unzulässig. Auch detaillierte Informationen über weitere einziehende Personen sowie zum Halten von Kleintieren oder Spielen von Musikinstrumenten sind in der Regel nicht erforderlich und dürfen daher grundsätzlich nicht verlangt werden.
Die Landesbeauftragte: „Wer mit seinen Daten zu Recht sparsam umgehen möchte, soll daraus keinen Nachteil erleiden.“
Die Landesbeauftragte verzeichnet seit etwa zwei Jahren wieder vermehrt Beschwerden in diesem Bereich. Sie beobachtet die Entwicklung sehr genau und steht allen Beteiligten für Beratungen zur Verfügung. Bei wiederholten oder systematischen Verstößen sind auch anlassunabhängige Kontrollen und Sanktionen möglich.
Anlass der Überarbeitung der Orientierungshilfe war eine Verbändeanhörung in der Wohnungswirtschaft. Die Orientierungshilfe regelt bereits seit 2014 klar, zu welchem Zeitpunkt im Vermietungsprozess welche personenbezogenen Daten von Mietinteressentinnen und Mietinteressenten erhoben werden dürfen – und welche nicht. Sie soll alle Beteiligten sensibilisieren und für Rechtssicherheit sorgen. Die nun vorliegende Version 2.0 ist im Infopaket „Wohnungswirtschaft“ der Landesbeauftragten abrufbar.
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