Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose
Pressemitteilung
vom 11.07.2005
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Harald von Bose, nimmt zu aktuellen politischen Gegenständen Stellung
Nach den entsetzlichen Terroranschlägen in London sind auch in Deutschland - zuletzt im Zusammenhang mit den Wahlprogrammen der Parteien für die eventuell im September stattfindende vorgezogene Bundestagswahl - sehr schnell Forderungen nach einer Verschärfung der Sicherheitsgesetze aufgemacht worden. Die Anschläge eignen sich aber nicht, um hektisch und aktionistisch zusätzliche Sicherheits- bzw. Überwachungsmaßnahmen zu beschließen. Sicherheitslücken sind angesichts der bestehenden Gesetze nicht erkennbar, zumal der Bundesrat am vergangenen Freitag noch eine Erweiterung der DNA-Analyse sowie die Einführung biometriegestützter Reisepässe passieren ließ. Aus Sicht der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern bestehen gegen diese Vorhaben unverändert gewichtige rechtliche und technische Bedenken.
Absolute Sicherheit gegen unberechenbare terroristische Anschläge gibt es nicht. Es kommt darauf an, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten umzusetzen und Schutzvorkehrungen zu treffen. Auch die erwogene Totalüberwachung mit Überwachungskameras, Speicherung von umfänglichen Kommunikationsverbindungsdaten und Antiterrordateien ersetzt nicht die Notwendigkeit, sich stärker mit den Ursachen des Terrorismus zu beschäftigen. Sicherheit, die allein auf Polizei, Verfassungsschutz und weitere Sicherheitsdienste abstellt, wird nicht zum Ziel führen. Auch sollte man nicht zur Terrorismusbekämpfung die Wurzeln des Rechtsstaats beschädigen. Grundrechte, zumal unbeteiligter, unbescholtener Bürger, und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind zu wahren. Kernbereiche privater Lebensgestaltung bedürfen des Schutzes vor staatlichen Eingriffen.
Insofern sollte auch die geplante Änderung des Verfassungsschutzgesetzes im Land Sachsen-Anhalt, bei der es nach dem Entwurf der Landesregierung nicht nur um eine Anpassung an das Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes geht, sondern auch um dessen erhebliche Ausweitung, behutsam vorgenommen werden. Darauf hat der Landesbeauftragte in einer Anhörung des Innenausschusses des Landtages in der vergangenen Woche hingewiesen.
Der Umstand, dass der Bundesrat das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gebilligt hat, sollte Anlass sein, auch in Sachsen-Anhalt nochmals über ein eigenes Landesgesetz nachzudenken. Das Signal aus Berlin sollte auch in Magdeburg aufgenommen werden. Die bisherige Ablehnung des im Landtag vorliegenden Gesetzentwurfs durch die Koalitionsfraktionen ist nicht länger vertretbar. Die Erfahrungen, die in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen und im europäischen Ausland mit den dortigen Informationsfreiheitsgesetzen gemacht wurden, sind positiv. Die demokratischen Akteneinsichtsrechte der Bürger führen zu Transparenz der Verwaltung in der Informationsgesellschaft, Rechte Dritter können im Verfahren selbst hinreichend beachtet werden.
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Dr. Harald von Bose
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