Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose
Pressemitteilung
vom 13. Dezember 2013
Kunden empfehlen (potentielle) Kunden - lieber nicht!
Aus aktuellem Anlass weist der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf einen Sachverhalt hin, der im Alltag vieler Verbraucher - doch nicht nur zur Weihnachtszeit - recht häufig vorkommt, gleichwohl mit dem geltenden Datenschutzrecht nicht im Einklang steht:
Auf der ständigen Suche nach neuen zahlungskräftigen Kunden sind einige Unternehmen insbesondere des Versandhandels dazu übergegangen, ihre Bestandskunden zu bitten, Namen und Adressen potentieller Neukunden ("Freunde und Bekannte") mitzuteilen ("zu empfehlen").
Der Landesbeauftragte warnt vor diesen Kundenempfehlungen; denn sie stellen in den allermeisten Fällen eine unzulässige Übermittlung personenbezogener Daten eines Dritten dar, für die es keine Rechtsgrundlage gibt. Sollte nicht ausnahmsweise der empfohlene Kunde ausdrücklich in die Datenübermittlung an den Unternehmer eingewilligt haben, handelt es sich bei den Kundenempfehlungen sogar um bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten.
Der Landesbeauftragte rät auch allen Unternehmen von dieser Art der Kundengewinnung ab. Jedes Unternehmen, das sich Daten über einen potentiellen Kunden ohne dessen Einwilligung beschafft, verhält sich rechtswidrig. Deswegen dürfen die so erhobenen personenbezogenen Daten auch nicht (weiter) gespeichert, übermittelt oder auf andere Weise genutzt, sondern müssen sofort gelöscht werden.
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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose
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