Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose
Pressemitteilung
vom 15. Mai 2012
Ver.di und Landesdatenschutzbeauftragter fordern Stärkung des Arbeitnehmerdatenschutzes
Zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch zum Datenschutz in Sachsen-Anhalt kamen am 8. Mai die Gewerkschaften DGB, ver.di und GdP mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz, Dr. Harald von Bose, zusammen.
Dr. von Bose erläuterte zunächst die erweiterte Aufgabenstellung seiner Behörde auch für den Datenschutz im privaten Bereich und in den Unternehmen seit Oktober 2011. Die dafür notwendigen Stellenbesetzungen würden zurzeit vorgenommen, so dass aktuell eine sehr hohe Belastung seiner Behörde vorliege und nicht vor dem Herbst eine Entspannung eintreten werde.
Kritisch bewerteten beide Seiten den aktuellen Stand der Beratungen zum Arbeitnehmerdatenschutz im Bundestag. Anstelle der geplanten Einfügung von Bestimmungen in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) befürworteten beide Seiten ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz.
Werner Theis (ver.di) kritisierte den aktuellen Gesetzentwurf als unzureichend und ungeeignet, um die Beschäftigten vor Videoüberwachungen und Ausforschung zu schützen.
Dr. von Bose führte aus, dass die Anforderungen an den Datenschutz gerade auch durch die technische Entwicklung immer weiter steigen würden. Eine Schwächung insbesondere des betrieblichen Datenschutzes, die der Entwurf einer Datenschutzverordnung der EU-Kommission beinhalte, dürfe nicht Realität werden.
Gerade eine Stärkung der Stellung der behördlichen Datenschutzbeauftragten fordern Gewerkschaften und Landesdatenschutzbeauftragter für die beabsichtigte Änderung des Landesdatenschutzgesetzes, das für Behörden und Beschäftigte des Landes und der Kommunen gilt. Die Änderung ist für die zweite Jahreshälfte geplant. Theis forderte, in diese Änderung auch ein Verbot gentechnischer Untersuchungen z.B. bei Einstellungsverfahren aufzunehmen.
Weitere Herausforderungen für den Datenschutz sehen beide Seiten in Vorhaben der Landesregierung. Dazu gehört das für mehr als 6 Mio. € gekaufte Personalmanagementsystem. Hier würden offenbar enorme zeitliche Verzögerungen bei der Erprobung und Einführung auftreten. Zurzeit läge immer noch kein Datenschutzkonzept für dieses System vor, das zwingend auch eine Verschlüsselung der Personaldaten vorschreiben müsse.
Auch die geplante Ausgliederung des IT-Bereichs des Landes in Dataport, einer Anstalt mehrerer Bundesländer, müsse vor einer Umsetzung sicherstellen, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen in vollem Umfang erfüllt werden. Gleiches gelte für die Einrichtung einer zentralen Personalvermittlungsstelle im Finanzministerium. Die Nutzung von Beschäftigtendaten durch diese zentrale Stelle bedürfe entweder einer klaren gesetzlichen Grundlage oder der Einzeleinwilligung der betroffenen Beschäftigten.
Die Gewerkschaftsvertreter und Dr. von Bose vereinbarten die Fortsetzung des Gesprächs in der zweiten Jahreshälfte.
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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
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