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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Pressemitteilung
vom 19. April 2013

E-Government kann nur gelingen, wenn Datenschutz als Vertrauensfaktor begriffen wird

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat heute vor der Enquete-Kommission des Landtages von Sachsen-Anhalt in öffentlicher Sitzung zu aktuellen Fragestellungen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Informationssicherheit Stellung genommen: Die Enquete-Kommission befasst sich mit der Zukunft der öffentlichen Verwaltung und behandelt u. a. Themen wie Funktionalreform, Personalstruktur und E Government und Open Government (siehe Landtags-Drucksache 6/968). Der Landesbeauftragte hat betont, dass Datenschutz stets Grundrechtsschutz sei, und dabei insbesondere auf das vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur sog. Online-Durchsuchung entwickelte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme Bezug genommen. Für einen effektiven Grundrechtsschutz sind technische und rechtliche Aspekte zusammen zu betrachten.

In Sachsen-Anhalt hat es in den letzten 20 Jahren  immer wieder strukturelle Veränderungen bei der Wahrnehmung der Aufgaben der IT-Koordinierung und des E-Government in der Landesverwaltung gegeben. Der Landesbeauftragte wurde beratend beteiligt, allerdings nicht stets vollständig und frühzeitig. In den vergangenen 20 Jahren wurden von der Landesregierung IT-Leitbilder, Strategien, Maßnahmenpläne entwickelt. Es besteht der Eindruck, dass wichtige inhaltliche Fragen nur mit strukturellen Antworten versehen worden sind. Derzeit erfolgt eine Konzentration der Zuständigkeiten für IKT-Strategie, E-Government und Dienstleistung beim Finanzministerium. Es erscheint fraglich, ob die beabsichtigte Verlagerung der Dienstleistungsaufgaben auf Dataport alternativlos ist. Jedenfalls bedürfte es einer gründlicheren Analyse vor einer solchen Entscheidung.

Bei der Betrachtung der bisherigen IT-Strategie und der Strategie Sachsen-Anhalt digital 2020 fällt auf, dass viele der Vorhaben eher im innerstaatlichen Sektor angesiedelt sind, nicht aber den eigentlichen Kerngedanken eines modernen E-Government umsetzen, nämlich Projekte im Verhältnis Staat-Bürger.

Zusätzlich ist kritisch anzumerken, dass der Staat zu wenige vertrauensbildende Maßnahmen zugunsten des Grundrechtsschutzes ergreift. "Die E-Government-Dienstleistungen werden von den Bürgerinnen und Bürgern nur genutzt, wenn sie entsprechendes Vertrauen in diese Dienste haben. Niemand wirft sich dem Staat in die Arme, wenn dieser als Datenkrake daher kommt." Der Staat handelt widersprüchlich, wenn er seine staatlichen Datensammlungen unverhältnismäßig ausweitet, sodann auf die Wirtschaft als eigentlichen Akteur der Überwachungsgesellschaft verweist und schließlich den Selbstdatenschutz der Internetnutzer fördern will, aber zugleich erwartet, dass der Bürger oder die Bürgerin vorbehaltlos Angebote des E-Government und des E-Commerce annimmt.

Auch bei der Weiterentwicklung des informationstechnischen Netzes des Landes Sachsen-Anhalt kommt den Aspekten der IT-Sicherheit und der Datensicherheit besondere Bedeutung zu. Der Landesbeauftragte fordert daher ein umfassendes Gesamtsicherheitskonzept.

Eine moderne IKT-Strategie für das Land kann nur gelingen, wenn sie ganzheitlich, nachhaltig, verbindlich und vernetzt angelegt ist. Dazu gehört die Einbindung der kommunalen Ebene.

Der Landesbeauftragte empfiehlt darüber hinaus, ein E-Government-Gesetz für das Land zu schaffen.

E-Government ist auch Voraussetzung für Open Government. Dazu liegen seitens der Landesregierung keine Strategieüberlegungen vor. Das Informationszugangsgesetz gewährt einen voraussetzungslosen Informationszugangsanspruch zu allen amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen. Die proaktive Veröffentlichungspflicht der Behörden sollte auch im Sinne von mehr Transparenz, E-Partizipation und Kooperation durch eine zentrale Online-Plattform des Landes ergänzt werden. Andere Länder sind hier weiter mit der Einrichtung von solchen Informationsregistern. Darauf hat der Landesbeauftragte auch bereits in seinem II. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vom März 2013 hingewiesen.

Die ausführliche Stellungnahme für die Enquete-Kommission ist auf der Homepage des Landesbeauftragten unter "Informationen|Veröffentlichungen|Reden und Vorträge" eingestellt.

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