Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose
Pressemitteilung
vom 23. Februar 2016
Datenschutz im Umbruch – Herausforderungen und Chancen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt hat seinen XII. Tätigkeitsbericht dem Landtagspräsidenten Dieter Steinecke übergeben. Der Text liegt seit heute auch als Landtagsdrucksache 6/4812 vor. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. April 2013 bis 31. März 2015, bezieht aber darüber hinaus insbesondere rechtspolitische Entwicklungen bis Anfang Februar 2016 mit ein.
"Es ist mein letzter Bericht in meiner Amtszeit – ein vorläufiges Fazit lautet: Es bestehen Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, so der Landesbeauftragte Harald von Bose. „Die Realität von Internet und Datensammeln stößt auf die Grundrechtsprinzipien. In der digitalen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss Privatsphäre ein Wert an sich bleiben, weil es sonst keine freie Gesellschaft mehr ist. Hierfür ist ein entsprechendes Bewusstsein und breites Engagement notwendig. Insofern danke ich allen Freunden und Freundinnen des Datenschutzes, die mich im Berichtszeitraum unterstützt haben."
Der Europäische Gerichtshof hat zwar in seinen Entscheidungen zum "Recht auf Vergessen" (Nr. 5.12.1), zur Vorratsdatenspeicherung (Nr. 7.1) und zum Verhältnis von EU und USA als nicht sicherem Datenhafen (Nr. 3.2.1) die Grundrechte gestärkt. Folgerungen stehen aber noch aus.
Die Grundrechte des Schutzes der Privatsphäre, der informationellen Selbstbestimmung und der Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme befinden sich in der Defensive: Staatliche Überwachungen, Datenerhebungen und -vernetzungen durch Internetkonzerne, Big Data in Verbindung mit dem Internet der Dinge und Industrie 4.0-Entwicklungen. Die Menschen werden gläserner, ob als Bürger, als Verbraucher, als Kunde, im Verhältnis zum Staat, zu Unternehmen und zu anderen Menschen, auch als Autofahrer, als Patient, zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit … . Algorithmen erfassen und steuern zunehmend das Verhalten bis hinein in die Gedankenfreiheit.
Im Verhältnis von Freiheit und Sicherheit gewinnt letztere weiter an Übermacht. Der Präventionsstaat sammelt und sammelt, typisches Beispiel ist die erneute anlasslose, massenhafte Vorratsdatenspeicherung (siehe Nr. 7.1). Grundrechtsfreundliche Konsequenzen aus den Erkenntnissen von Edward Snowden sind kaum gezogen worden. NSA, BND, und auch die Verfassungsschutzbehörden der Länder agieren weiter intransparent (vgl. Nrn. 1.1, 8.1).
Eines der Zukunftsthemen betrifft die Vereinbarkeit von Big Data und Industrie 4.0 mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit (Nr. 1.3). Ein weiteres Thema fragt nach der Vertrauensbildung des Staates durch wirksame Verschlüsselung im Rahmen des E-Government (Nrn. 4.3, 4.4, 4.5).
In welcher digitalen Welt wollen wir leben? Können wir die digitale Zukunft mitbestimmen? Guter Datenschutz ist nicht nur Ausdruck von Verfassungskonformität im Sinne von Grundrechtsschutz und des Stellenwertes von Freiheit und Demokratie. Er ist auch klug, da er Vertrauen vermittelt. Datenschutz ist insofern Aufgabe des Rechts, der Technik, der Kontrolle und der Bildung.
Schwerpunkte der Beratungsdienste des Landesbeauftragten (Nr. 2.2) betrafen
- die Gesetzgebung des Landes, dabei u.a. den Justizvollzug (Nr. 7.2), das Archivrecht (Nr. 10.1) und das Gaststättengesetz (Nr. 14.7)
- die europäische Rechtsentwicklung, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (Nr. 3.1.1) und die Safe-Harbor-Regelung (Nr. 3.2.1)
- Videoüberwachungsfälle allüberall, insbesondere im Unternehmensbereich und privaten Umfeld (Kapitel 15)
- den IT-Dienstleister des Landes Dataport (Nr. 4.6)
- die Mitwirkung bei Initiativen zu mehr Medienkompetenzvermittlung und Bildung in der digitalen Welt (Nr. 1.4)
Wesentliche Empfehlungen und Hausaufgaben für die 7. Wahlperiode finden sich unter Nr. 2.2:
- Reform der Sicherheitsgesetze (Nrn. 6.1, 8.1)
- Mehr Verbindlichkeit und Nachhaltigkeit bei der Vermittlung von Medienkompetenz (Nr. 1.4)
- Umsetzung der Empfehlungen der Enquete-Kommission des Landtages für E-Government und Open Government als Teil einer Digitalen Agenda des Landes
Der Bericht wendet sich nicht nur an die Politik, sondern auch an Behörden und Unternehmen, und auch die betroffenen Grundrechtsträger. In mehreren Einzelbeiträgen sind Fälle aus der Praxis für die Praxis dargestellt, z. B.
- Verwendung von Patientenakten bei der Krankenhausabrechnung (Nr. 11.1.6)
- Vertraulichkeit in Arztpraxen (Nr. 11.1.11)
- Hausbesuche des Jobcenters als letztes Mittel (Nr. 11.2.2)
- Akteneinsicht beim Jugendamt (Nr. 11.2.7)
- Datenschutz ist Chefsache – Datenschutzmanagement in Unternehmen (Nr. 14.2)
- Aufzeichnung von Telefongesprächen (Nr. 14.12)
- Videoüberwachung (Kapitel 15)
Ein besonders krasser Fall einer unzulässigen Datenübermittlung betraf die Datenweitergabe von vertraulichen Sozialdaten durch ein Sozialamt an den Dienstherrn der Betroffenen (Nr.11.2.11).
Mit den neuen Aufgaben und Befugnissen infolge der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird die seit langem geforderte Personalverstärkung der Behörde noch dringlicher. Der Landesbeauftragte wird zukünftig Aufsichtsbehörde auch gegenüber Behörden einschließlich der Ministerien. Die Kontrollaufgaben gegenüber Unternehmen wachsen. Die Grundverordnung verdrängt auch das Datenschutz-Landesrecht; es bedarf schon jetzt der Überprüfung des Landesrechts im Hinblick auf seine Fortgeltung. Für eine unabhängige und effektive Wahrnehmung des Amtes und seiner Aufgaben ist ein Stellenaufwuchs unabdingbar. Sonst können die Herausforderungen nicht bewältigt werden.
Der Tätigkeitsbericht ist auch auf der Homepage des Landesbeauftragten verfügbar und kann telefonisch oder schriftlich bestellt werden.
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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose
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Telefon: 0391 81803-0, Telefax: 0391 81803-33, FreeCall: 0800 9153190 (nur in Sachsen-Anhalt)
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