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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Pressemitteilung
vom 30. Juli 2009

Rasterfahndung der Sonderkommission "Schulweg"

Durch Hinweise aus den Medien wurde der Landesbeauftragte darauf aufmerksam, dass im Zusammenhang mit der Suche nach einem Sexualstraftäter das Amtsgericht Halle (Saale) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle die Durchführung einer Rasterfahndung im Bereich von Halle, Borna und Jena angeordnet hat. Die Gerichte unterliegen in ihrer rechtsprechenden Funktion nicht der Kontrolle des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Der Landesbeauftragte hat die verfahrensleitende Staatsanwaltschaft um eine weitergehende Erläuterung ihres Antrags zur Rasterfahndung gebeten. Unabhängig hiervon ist der Landesbeauftragte von Gesetzes wegen auch nach Abschluss der Rasterfahndung zu unterrichten. Im Gegensatz zum Anzeigen einer Maßnahme bedeutet Unterrichten umfassende Information.

Angesichts der großen Streubreite einer solchen Maßnahme, von der nahezu ausschließlich rechtstreue Personen betroffen sein werden, hat der Gesetzgeber besondere Anforderungen für die Durchführung einer Rasterfahndung festgelegt. Der Landesbeauftragte wird im Rahmen seiner Befugnisse die Durchführung der Rasterfahndung durch die Ermittlungsbehörden prüfen.

Der Landesbeauftragte weist darauf hin, dass Personen, die sich von der Rasterfahndungsanordnung zu Unrecht in ihren Rechten beeinträchtigt sehen, unmittelbaren Rechtsschutz gegen diese Maßnahme nicht durch den Landesbeauftragten, sondern nur nach den einschlägigen Verfahrensbestimmungen der Strafprozessordnung erlangen können.

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

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