Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose
Pressemitteilung
vom 9. Dezember 2009
Beschäftigtendatenschutz in der Landesverwaltung - Gespräch mit DGB, GdP und ver.di
Auf Einladung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Dr. Harald von Bose, fand am 9. Dezember 2009 ein Meinungsaustausch mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di, GdP und des Deutschen Gewerkschaftsbundes unter Leitung des Landesbezirksfachleiters von ver.di, Herrn Werner Theis, statt. Daran nahm auch der Datenschutzbeauftragte der Gewerkschaft ver.di, Herr Norbert Warga, aus Berlin teil.
Inhaltlich ging es um aktuelle Fragen des Beschäftigtendatenschutzes. Es bestand Einvernehmen, dass der in der letzten Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz im Sommer 2009 eingefügte § 32 nicht ausreicht, um notwendige Schutzvorkehrungen bei Datenerhebungen und -verarbeitungen von Beschäftigten hinreichend zu erfüllen. Die Datenskandale der letzten Zeit, wie Mitarbeiterüberwachungen mittels Videoaufzeichnung, Datenabgleiche und Zugriffe auf E-Mail-Verkehr, Bluttests u. a., belegen die Notwendigkeit der Schaffung eines ausführlicheren klaren Regelungswerks. Denn die Grundrechte der Betroffenen enden nicht mit dem Betreten des Dienstgebäudes. Gerade heimliche oder präventive Datensammlungen sind in aller Regel unzulässig. Der Landesbeauftragte verwies auf einen Eckpunktekatalog der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom April 2009, die Gewerkschaft ver.di auf einen Forderungskatalog vom August 2009. Mit einem Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion liegt seit kurzem ein Vollentwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vor; die Bundesregierung hat Vorschläge für ein zusätzliches Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz angekündigt. Das Landesrecht bedarf dann entsprechender Anpassung. Verbesserungen für den Datenschutz muss es bei Bundes- und Landesbehörden und auch in privaten Betrieben geben.
Ein besonderer Gesprächsgegenstand betraf die beabsichtigte Einführung eines landesweiten Personalmanagementsystems für die Landesverwaltung Sachsen-Anhalts, mit dem bei einer zentralen Stelle Daten zu Personalien, Stellenbesetzungen, Bezügen, Haushaltsangaben und Organisationsinformationen zusammengeführt werden sollen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird seit 2007 durch das Finanzministerium an den Überlegungen beteiligt. Besonderes Gewicht legt er auf ein spezifisches technisches Rollenberechtigungskonzept für Datenzugriffe. Jeder Sachbearbeiter darf nur auf "seine" Vorgänge zugreifen. Darüber hinaus ist die Verschlüsselung der Daten durch die Ressorts vor Übersendung an den zentralen Dienstleister von Bedeutung. Hierfür ist die Oberfinanzdirektion vorgesehen. Diese darf die Daten zu Zwecken der Steuerung und Kontrolle nur in aggregierter Form auswerten. Diese Vorgabe ergibt sich aus dem auch nach der kürzlich erfolgten Novellierung unverändert gebliebenen Landesbeamtenrecht, konkret dem darin geregelten besonderen Personalaktengeheimnis, und dem Datenschutzgesetz. Das Personalmanagementsystem darf kein Instrument zur Überwachung der Beschäftigten sein. Die Einsparung von Kosten und Personal durch ein zentrales Personalmanagementsystem ist ein legitimes Ziel, gleichwohl sind vor und bei dem Betrieb die Rechte der Betroffenen zu wahren.
Die Gesprächsteilnehmer befürworteten nachdrücklich eine große Transparenz des Systems und dementsprechend Informationen gegenüber den betroffenen Beschäftigten im Sinne einer Bringschuld. Hier besteht noch Nachholbedarf.
Beide Seiten vereinbarten, die Gespräche fortzusetzen.
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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose
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