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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Pressemitteilung
vom 01.11.2005

70. Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben sich auf ihrer Konferenz am 27. und 28. Oktober in Lübeck mit grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes sowie u.a. mit folgenden Einzelthemen befasst:

  • Datenschutz beim Arbeitslosengeld II
  • Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten
  • Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei Einsatz verdeckter Maßnahmen
  • Sicherheit und Datenschutz bei der Fußball-WM 2006
  • Jobcardverfahren
  • Die elektronische Gesundheitskarte
  • Datenschutz und Voice over IP (Telefonieren mit Internettechnologie)
  • Informationsfreiheit

Im Rahmen der Berichte aus den einzelnen Ländern nutzte der Landesbeauftragte Dr. Harald von Bose die Gelegenheit, seine Kolleginnen und Kollegen über Entwicklungen in Sachsen-Anhalt zu informieren. So vor allem zur vorgesehenen Novelle des Verfassungsschutzgesetzes, bei welchem nach seiner Einschätzung gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts u.a. noch Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu ergänzen sind. Außerdem berichtete er über die aus seiner Sicht unzureichende Beachtung des Trennungsgebots (zwischen Polizei und Verfassungsschutz) im Zusammenhang mit der Einrichtung eines sog. „Gemeinsamen Informations- und Auswertungszentrums Islamistischer Terrorismus (GIAZ)“. Den parlamentarischen Verfahrensstand zum Informationsfreiheitsgesetz Sachsen-Anhalt konnte er im Zusammenhang mit der Diskussion zum gerade verabschiedeten Bundesgesetz thematisieren.

Die Konferenz fasste zu einigen Themenbereichen zudem Entschließungen. Da diese nur ohne Gegenstimme zustande kommen können, betreffen sie regelmäßig besonders wichtige datenschutzpolitische und datenschutzrechtliche Grundsatzthemen sowie kritische Einzelvorhaben.

Beschlossen wurden:

  • Ein grundsätzlicher Appell an den Bundestag der 16. Legislaturperiode zum Datenschutz in der Informationsgesellschaft und gegen die vielfältigen und sich schleichend immer weiter verschärfenden Beeinträchtigungen für Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger u.a. mit der für alles herhaltenden "Begründung" Terrorismusbekämpfung.
  • Eine Entschließung gegen eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten.
  • Empfehlungen für einen datenschutzgerechten Einsatz von Voice over IP.
  • Zwei Entschließungen zur Datenverarbeitung beim Arbeitslosengeld II.
  • Eine Aufforderung an die Gesetzgeber, die notwendigen legislativen Folgerungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung aus dem Urteil des BVerfG zum niedersächsischen Polizeigesetz (vorbeugende Telekommunikationsüberwachung) zu ziehen.
  • Eine Entschließung zur von der EU-Datenschutzrichtlinie geforderten völligen Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht.

Die Texte der Entschließungen stehen auf der Homepage des Landesbeauftragten unter www.datenschutz.sachsen-anhalt.de zur Verfügung.

Sollten weitere Erläuterungen erforderlich sein, werden diese vom  Landesbeauftragten bzw. von seiner Geschäftsstelle gerne gegeben.

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Berliner Chaussee 9, 39114 Magdeburg, Postanschrift: PF 1947, 39009 Magdeburg
Telefon: 0391 81803-0, Telefax: 0391 81803-33
FreeCall: 0800 9153190 (nur in Sachsen-Anhalt)
www.datenschutz.sachsen-anhalt.de