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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Pressemitteilung
vom 3. April 2012

Patientendaten beim externen Berater?

Das Magazin Der Spiegel veröffentlichte in seiner Ausgabe 13/2012 einen Bericht, nach dem Ärzte Patientendaten auf einen USB-Stick übertragen. Dieser USB-Stick werde dann an einen Sachverständigen in Halle (Saale) mit der Bitte versandt, hinsichtlich der Optimierung der Verordnungen zu beraten. Damit könnten Regresse vermieden werden, also Strafzahlungen, die fällig werden, wenn Ärzte im Vergleich zu anderen unverhältnismäßig viel verschreiben. Pharmareferenten der Firma Novartis würden Ärzten dies nahelegen.

Ein derartiges Verfahren wäre jedoch datenschutzrechtlich unzulässig, wenn für die Übermittlung von Gesundheitsdaten an den Sachverständigen keine Rechtsgrundlage vorliegt. Nötig wäre eine Offenbarungsbefugnis in Bezug auf die grundsätzliche ärztliche Schweigepflicht, wie z. B. das Einverständnis. Ein selbständig handelnder Sachverständiger ist anders als etwa die Sprechstundenhilfe kein berufsmäßiger Gehilfe des Arztes, der ohne weitere Grundlage Kenntnis erlangen darf.

Bei allem Verständnis für das Interesse der Ärzte an korrekter Abrechnung bedarf das Verfahren daher der Prüfung und Beratung, um die besonders sensiblen Patientendaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Landesbeauftragte hat deshalb bereits Kontakt mit dem Sachverständigen und auch mit der Ärztekammer Sachsen-Anhalt aufgenommen.

Der Sachverständige hat mitgeteilt, er würde die anfragenden Ärzte individuell beraten und keine Daten an Dritte herausgeben. Zudem habe er vor dem Hintergrund der Diskussion das Verfahren derzeit eingestellt. Das Vorliegen von Einverständniserklärungen der betroffenen Patienten sei eher fraglich. Der Landesbeauftragte wird das Vorgehen detailliert prüfen und den Sachverständigen mit dem Ziel beraten, ein dem Patientendatenschutz gerechtes Verfahren zu entwickeln. Weiter ist beabsichtigt, die Ärztekammer auf die Bedenken hinzuweisen, so dass dort die Möglichkeit besteht, die Ärzteschaft sachgerecht zu informieren. Datenübermittlungen, die nicht von einer Rechtsgrundlage getragen sind, könnten so vermieden werden.

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Leiterstr. 9, 39104 Magdeburg, Postanschrift: PF 1947, 39009 Magdeburg
Telefon: 0391 81803-0, Telefax: 0391 81803-33, FreeCall: 0800 9153190 (nur in Sachsen-Anhalt)
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