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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Pressemitteilung
vom 3. Dezember 2013

XI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt hat seinen XI. Tätigkeitsbericht dem Landtagspräsidenten Detlef Gürth übergeben. "Die Situation des Datenschutzes ist sehr angespannt - national wie international. Dies wird deutlich durch die Totalüberwachung der NSA. Die Gefährdungen durch Big Data nehmen zu - den Versprechungen zu mehr Grundrechtsschutz müssen Taten folgen." sagte der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose, anlässlich der Vorstellung seines XI. Tätigkeitsberichts.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. April 2011 bis zum 31. März 2013 und bezieht aktuelle Entwicklungen bis zum Herbst noch mit ein. Er gibt einen Überblick zu wesentlichen rechtspolitischen Themen und Schwerpunkten der Beratungs- und Kontrolltätigkeit des Landesbeauftragten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Geschäftsstelle (siehe zur Geschäftsstatistik Nr. 2.1). Zugleich dient er der Öffentlichkeitsarbeit und ist auch mittels vieler anschaulicher Einzelbeispiele, Hinweise und Fundstellen eine Handreichung für Behörden, Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragte. Wesentliche Empfehlungen finden sich zusammengefasst unter Nr. 2.2.

Erstmals umfasst dieser Tätigkeitsbericht auch die Berichterstattung zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich. Die Aufgabe der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich i. S. d. § 38 Bundesdatenschutzgesetz ist dem Landebeauftragten seit dem 1. Oktober 2011 übertragen worden (Nr. 3.1.4). Der neue Arbeitsschwerpunkt beinhaltet insbesondere den Datenschutz in der Wirtschaft in seinen vielfältigen Ausprägungen (siehe Nr. 1.2, Kapitel 13 mit Einzelfällen; zum Schwerpunktbereich Videoüberwachungen siehe Nr. 4.17).

Der Datenschutz im öffentlichen Bereich ist weiterhin durch das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit geprägt. Die Balance beider Bereiche ist durch umfangreiche, elektronisch unterstützte staatliche Datenerhebungen und -verarbeitungen ständig in Gefahr. Das Gewicht verschiebt sich weiter in Richtung Sicherheit bis hin zur Forderung eines "Supergrundrecht" auf Sicherheit. Der Präventionsstaat sammelt auf Vorrat, anlasslos, jedermann erfassend, im Vorfeld von Gefährdungen. Typisches Beispiel für entsprechende Vorstöße sind die wiederkehrenden Forderungen nach einer Ausweitung von Videoüberwachungen bis hin zu heimlichen, großflächigen Überwachungen, obwohl das die Verfassungen und die Polizeigesetze nicht erlauben. Der "demokratische Überwachungsstaat" wahrt nicht mehr den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und schränkt damit die Freiheitsrechte verfassungswidrig ein. Das gilt auch und insbesondere für das Tätigwerden seiner Nachrichtendienste. Dennoch gibt es - trotz der Ausspähungen ausländischer Dienste - keine absolute Sicherheit. Rechtspolitische Empfehlungen infolge der Erkenntnisse des Vorgangs NSA und des Vorgangs NSU zielen auf mehr Grundrechtsschutz, Transparenz und die Beachtung des Trennungsgebotes (siehe Nrn. 1, 1.1, 5.1, 5.3, 8.1).
Es reicht nicht aus, etwa beim E-Government mehr IT-Sicherheit anzustreben. Wirkliche vertrauensbildende Maßnahmen zugunsten des Fundaments der freiheitlichen Demokratie wären die Rücknahme der vielfältigen Überwachungen.

Weiter ist eine allgemeine Anpassung des Datenschutzrechts an die gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen in vielen Bereichen geboten. Wann mit neuen europarechtlichen Vorgaben zu rechnen ist, scheint ungewiss (vgl. Nr. 3.1.1). Auf der Landesebene steht eine Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes an (vgl. Nr. 3.1.5); hierbei unterstützt der Landesbeauftragte die Landesregierung. Zudem war er in Vorgänge zu bereichsspezifischen Gesetzesänderungen intensiv eingebunden, u. a. zum Schulgesetz des Landes - die Gefahr eines gläsernen Schülers ist nicht gebannt (Nr. 9.4).

Im nicht-öffentlichen Bereich ist der Datenschutz durch die zunehmende Digitalisierung unter Druck geraten, sodass hier für den Schutz des Persönlichkeitsrechts der Verbraucher aktiv gestritten werden muss. Die Daten der Verbraucher, wie z. B. ihr Konsumverhalten oder die aktuellen Adressdaten, sind selbst zum Wirtschaftsgut geworden. Deshalb hat der Landesbeauftragte seit langem dafür geworben, das notwendige Datenschutzbewusstsein bei den Unternehmen zu schaffen. Die Unternehmen müssen Datenschutz als Führungsaufgabe verstehen und im Rahmen eines strukturierten Datenschutzmanagements die Datensicherheit und angemessene Verwendung der oft sensiblen Informationen über ihre Kunden gewährleisten (Nr. 4.6). Darüber hinaus müssen die Verbraucher ihre Rechte kennen, um das Persönlichkeitsrecht selbstbestimmt wahrnehmen zu können. Dabei wird deutlich, dass Datenschutz eine Bildungsaufgabe ist. In der sich rasant entwickelnden Informationsgesellschaft mit ihrer weltweiten Vernetzung und der digitalen Durchdringung mittels neuer Informations- und Kommunikationstechnologien in Wirtschaft und Gesellschaft bildet u. a. die Erlangung von Medienkompetenz breiter Bevölkerungsschichten eine der Grundvoraussetzungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Zugunsten der Zielgruppe der Schüler bedarf es einer größeren Verbindlichkeit der Vermittlung von Medienkompetenz bei der Lehrerausbildung (siehe Nr. 9.5).

Schwerpunkte in den Jahren 2011 bis 2013 betrafen (vgl. Nr. 2.2):

  • Soziale Netzwerke - Nutzung durch öffentliche Stellen (Nr. 4.19.1)
  • PPP-Projekt Justizvollzugsanstalt Burg (Nr. 7.3)
  • Verfassungsschutz - Moratorium bei Aktenvernichtung (Nr. 8.2)
  • Landeskrebsregister (Nr. 10.1.4)
  • Herzinfarktregister (Nr. 10.1.5)

Längerfristige Vorgänge, die auch über den Berichtszeitraum hinaus den Landebeauftragten beschäftigen werden, sind:

  • Modernisierung des Datenschutzrechts auf europäischer, Bundes- und Landesebene (Nr. 3.1)
  • IKT-Strategie i. V. m. E-Government-Vorhaben (Nr. 4.2)
  • IT-Dienstleister Dataport (Nr. 4.4)
  • Datenschutzmanagement (Nr. 4.6)
  • Reform der Sicherheitsbehörden (Nrn. 5.3 und 8.1)
  • Forschungsprojekte (Nr. 9.1)
  • Krankenhausinformationssysteme (Nr. 10.1.1)

Im Anlagenteil sind Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie der Europäischen und Internationalen Datenschutzkonferenz zu zahlreichen datenschutzpolitischen Grundsatzthemen aufgenommen.

Der Tätigkeitsbericht liegt als Landtagsdrucksache 6/2602 vor und kann auch telefonisch oder schriftlich bestellt werden oder über die Homepage des Landesbeauftragten bezogen werden.

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

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Telefon: 0391 81803-0, Telefax: 0391 81803-33
FreeCall: 0800 9153190 (nur in Sachsen-Anhalt)
www.datenschutz.sachsen-anhalt.de
www.informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de