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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Pressemitteilung
vom 8. Februar 2016

Orientierungshilfe E-Mail und Internet am Arbeitsplatz

… unter diesem Titel haben die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder eine Orientierungshilfe erarbeitet, die auf der Homepage des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Harald von Bose, veröffentlicht wurde.

In vielen Beschäftigungsverhältnissen ergibt sich die Möglichkeit der Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz. Der teilweise gedankenlose Umgang mit diesen Informationstechnologien kann zu datenschutzrechtlichen Problemen und Fragestellungen führen. Beschäftigte fragen sich, ob sie E-Mail und Internet am Arbeitsplatz privat nutzen dürfen. Für den Arbeitgeber stellen sich u. a. die Fragen, ob er auf das E-Mail-Postfach der Beschäftigten zugreifen darf, wenn sie ungeplant abwesend sind bzw. ob und inwieweit er die Internetnutzung kontrollieren kann. Datenschutzrechtlich bedeutsam sind in diesem Zusammenhang die anfallenden personenbezogenen Daten sowohl der Beschäftigten als auch ihrer Kommunikationspartner und anderer Betroffener.

Für die Beurteilung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz ist es sehr relevant, ob den Beschäftigten auch die private Nutzung des Internets und/oder des betrieblichen E-Mail-Postfachs am Arbeitsplatz gestattet worden ist. Vielfach ist gerade diese Frage nicht hinreichend geklärt. Legitimen Interessen des Arbeitgebers am Zugriff auf die betriebliche Kommunikation stehen die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten, die vor einer unverhältnismäßigen Überwachung schützen, und ggf. der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses gegenüber. Aus Unkenntnis oder aufgrund von Sorglosigkeit kann dies zu Fehlern führen, die sogar strafrechtlich relevant sein könnten. Der Landesbeauftragte rät daher, die Bedingungen der Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz eindeutig und transparent zu regeln. Um diesen Prozess zu unterstützen, wurde die Orientierungshilfe erarbeitet.

Sie stellt einige der bei der Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz zu beachtenden datenschutzrechtlichen Anforderungen dar und zeigt Regelungsmöglichkeiten auf. Sie richtet sich an die Wirtschaft und kann in der Regel entsprechend für den öffentlichen Dienst angewendet werden.

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

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