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Artikel 59 - Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI

(1)    Der Rahmenbeschluss 2008/977/JI wird mit Wirkung vom 6. Mai 2018 aufgehoben.

(2)    Verweise auf den in Absatz 1 genannten aufgehobenen Beschluss gelten als Verweise auf diese Richtlinie.

 

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