Menu
menu

Koordinierte Prüfung der Auftragsverarbeitungsverträge von Webhosting-Anbietern

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert die datenschutzrechtlichen Musterverträge - sogenannte Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) - zwischen Webhostern aus Sachsen-Anhalt und deren Kundinnen und Kunden. Es handelt sich dabei um eine länderübergreifende Prüfung, an der sich neben Sachsen-Anhalt die Datenschutzaufsichtsbehörden aus Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht beteiligen.

Nähere Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung vom 19. Juli 2022.

Die teilnehmenden Datenschutzaufsichtsbehörden haben eine Checkliste erarbeitet, anhand derer die Webhoster ihre Verträge zunächst selbst überprüfen und eventuelle Mängel beheben können.

Ergänzende Informationen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO finden Sie im Kurzpapier Nr. 13 der Datenschutzkonferenz.