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Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US Data Privacy Framework

Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss für das „EU-US Data Privacy Framework“ (EU-US DPF) angenommen.

Seit diesem Tag können wieder personenbezogene Daten aus der EU an die USA unter bestimmten Voraussetzungen übermittelt werden, ohne dass weitere Übermittlungsinstrumente oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Der Angemessenheitsbeschluss gilt nur sektoral, d. h. EU-Datenexporteure müssen vorab prüfen, ob sich der jeweilige US-Datenimporteur unter den Bedingungen des EU-US DPF zertifiziert hat. Das Department of Commerce veröffentlicht eine Liste mit den zertifizierten US-Organisationen nebst Informationen und weiteren Verlinkungen.

Ist das nicht der Fall, ist weiterhin der Abschluss von z. B. Standarddatenschutzklauseln einschließlich einer Untersuchung, ob ein gleichwertiger Schutz der Daten garantiert werden kann, erforderlich.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat am 4. September 2023 Anwendungshinweise zum Angemessenheitsbeschluss zum EU‐US Data Privacy Framework vom 10. Juli 2023 veröffentlicht und dazu eine Pressemitteilung herausgegeben. Diese Hinweise richten sich an Verantwortliche, die personenbezogene Daten an die USA übermitteln und an betroffene Personen, die sich über ihre Rechtsschutzmöglichkeiten informieren möchten.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.