Hinweise und Informationen zum Brexit
- Angemessenheitsbeschlüsse verabschiedet
Die Kommission hat am 28. Juni 2021 zwei Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich angenommen - einen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und einen im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung. Personenbezogene Daten können nun ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich fließen, wo für sie ein Schutzniveau gilt, das dem nach dem EU-Recht garantierten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig ist. Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier.
- Pressemitteilung der DSK zum Brexit
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder weist in ihrer Pressemitteilung vom 28. Dezember 2020 Unternehmen, Behörden und andere Einrichtungen darauf hin, dass in den Schlussbestimmungen eines Handels- und Zusammenarbeitsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union eine neue Übergangsregelung für Datenübermittlungen vorgesehen ist. Danach sollen Übermittlungen personenbezogener Daten von der EU in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland für eine Übergangsperiode nicht als Übermittlungen in ein Drittland (Art. 44 DSGVO) angesehen werden.
- Hinweise für sachsen-anhaltische Unternehmen zur Vorbereitung auf einen ungeregelten Brexit
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seiner Pressemitteilung vom 13. März 2019 speziell für die kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt die Möglichkeiten erläutert, die Prozesse des grenzüberschreitenden Datenverkehrs auch nach dem Brexit datenschutzkonform weiterführen zu können. Anlage 1 der Pressemitteilung enthält Informationen des Europäischen Datenschutzausschusses. Anlage 2 enthält den Beschluss der DSK vom 8. März 2019 mit Informationen zu Datenübermittlungen aus Deutschland in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union war ursprünglich zum 29. März 2019 vorgesehen. Auf ihrem Sondergipfel am 10. April 2019 hatten die EU-Staaten einem Brexit-Aufschub bis spätestens 31. Oktober 2019 zugestimmt und später einem weiteren britischen Antrag auf Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2020 stattgegeben. Der o. g. Beschluss der DSK gilt ab dem tatsächlichen Austritt aus der Europäischen Union.