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Orientierungshilfe „Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln“

Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, der Düsseldorfer Kreis, haben die Orientierungshilfe „Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln“ verabschiedet, die Hinweise und Empfehlungen zum datenschutzgerechten Einsatz von optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachungskameras) in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und des länderübergreifenden schienengebundenen Regionalverkehrs geben soll.
Die Orientierungshilfe richtet sich an Aufgabenträger für Verkehrsleistungen und Verkehrsunternehmen und deren Beschäftigte ebenso wie an interessierte Fahrgäste.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie der Düsseldorfer Kreis hatten unter Beteiligung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) im Jahre 2001 Empfehlungen zur Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln abgestimmt.
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Anwendungspraxis sowie auch der technischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Videoüberwachungstechnik der letzten Jahre hielten die Aufsichtsbehörden eine Fortschreibung dieser Empfehlungen nunmehr für geboten. Zudem wurde der Anwendungsbereich der ursprünglich nur für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geltenden Orientierungshilfe auf den länderübergreifenden schienengebundenen Regionalverkehr (SPNV) erweitert.
Im Spannungsfeld zwischen den berechtigten Interessen der Verkehrsunternehmen an einer Videoüberwachung und dem informationellen Selbstbestimmungsrecht ihrer Fahrgäste und Beschäftigten soll dieses Dokument eine datenschutzrechtliche Orientierung für den zulässigen Einsatz von Videoüberwachungseinrichtungen in öffentlichen Verkehrsmitteln geben.

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