Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes
Eckpunkte aus Sicht der Aufsichtspraxis
Von den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder auf der 111. Datenschutzkonferenz am 18. Juni 2026 einstimmig beschlossen.
Datenschutz ist grundrechtlich fest verankert. Er ist von den Menschen gewollt und die ortsnahe Aufsicht wird insbesondere von den kleinen und mittleren Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern intensiv in Anspruch genommen. Es braucht eine Modernisierung der Datenschutzaufsicht und auch des Datenschutzrechts. Kompetenzen müssen stärker verzahnt werden, die Datenschutzkonferenz ist gesetzlich abzusichern. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder machen Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes. Sie treten für eine Beibehaltung einer Aufsicht vor Ort ein.

