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Beschwerde / Anfrage

Die Landesbeauftragte verarbeitet Ihre mit der Beschwerde (siehe Art. 77 DS-GVO) oder Anfrage eingehenden personenbezogenen Daten und ggf. die des Beschwerdegegners sowie personenbezogene Daten von Dritten, die im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Beschwerde oder Anfrage stehen, für die Erfüllung der Aufgaben nach Art. 57 Abs. 1 lit. f DS-GVO auf der Grundlage von § 4 Satz 1 Nr. 2 DSAG LSA. Die Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung der Beschwerde bzw. die Beantwortung der Anfrage verwendet.

Bei der Bearbeitung einer Beschwerde kann es die Sachlage erfordern, im Rahmen der Recherche auch Daten des Beschwerdeführers an die verantwortliche Stelle zu übermitteln. Falls Sie dies nicht wünschen, können Sie im Optionsfeld zur Nennung des Namens bei einer Kontrolle "Nein" auswählen.

Ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz für Ihre Beschwerde oder Anfrage nicht zuständig, leitet sie diese an die jeweils zuständige Behörde weiter und informiert Sie über die Weiterleitung.

Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie unter "Informationen zur Datenverarbeitung".

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Hinweis:

Wenn Sie Ihre Mitteilung für sich zu den Akten nehmen wollen, drucken Sie sie bitte vor dem Absenden aus.