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Meldung einer/eines Datenschutzbeauftragten

Die Landesbeauftragte verarbeitet die mit der Meldung gemäß Art. 37 Abs. 7 DS-GVO bzw. § 18 Abs. 4 DSAG LSA eingehenden personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben nach Art. 57 Abs. 1 i. V. m. Art. 39 Abs. 1 lit. d DS-GVO bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 4 und § 4 Satz 1 Nr. 2 DSAG LSA. Die Daten werden gespeichert, bis eine Änderungsmeldung (z. B. Neumeldung, Geschäftsaufgabe usw.) eingeht. Die zu ändernden Daten werden unverzüglich gelöscht.

Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie unter "Informationen zur Datenverarbeitung".

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