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Meldung einer/eines Datenschutzbeauftragten

Der Landesbeauftragte verarbeitet die mit der Meldung gemäß Art. 37 Abs. 7 DS-GVO eingehenden personenbezogenen Daten ausschließlich für die Erfüllung der Aufgaben nach Art. 57 Abs. 1 i. V. m. Art. 39 Abs. 1 lit. d DS-GVO auf der Grundlage von § 4 Satz 1 Nr. 2 DSAG LSA. Die Daten werden gespeichert, bis eine Änderungsmeldung (z. B. Neumeldung, Geschäftsaufgabe usw.) eingeht. Die zu ändernden Daten werden unverzüglich gelöscht.

Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie unter "Informationen zur Datenverarbeitung".

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