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Hinweise und Muster zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DS-GVO

Von den Verantwortlichen zu führendes Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen, gem. Art. 30 Abs. 1 DS-GVO:

Vom Auftragsverarbeiter zu führendes Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag eines Verantwortlichen durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung gem. Art. 30 Abs. 2 DS-GVO: