XII. Tätigkeitsbericht
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt hat seinen XII. Tätigkeitsbericht dem Landtagspräsidenten Dieter Steinecke übergeben.
Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. April 2013 bis zum 31. März 2015. Bei einzelnen Beiträgen konnten noch darüber hinaus reichende aktuelle Sachstände einbezogen (Redaktionsschluss: 5. Februar 2016) und Entwicklungen in der Gesetzgebung bis zum Ende der 6. Legislaturperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt berücksichtigt werden. Der Bericht knüpft an den XI. Tätigkeitsbericht (LT Drs. 6/2602) an und bezieht auch die Entschließung des Landtages vom 5. Juni 2015 (LT-Drs. 6/4150) und die dazugehörige Stellungnahme der Landesregierung (LT-Drs. 6/4305) ein.
Der Datenschutzbericht dient der Unterrichtung des Landtages, zusammen mit der zum Bericht abzugebenden Stellungnahme der Landesregierung (§ 22 Abs. 4a Satz 1 und 2 DSG LSA; diese Regelung gilt auch für den Bereich der Tätigkeit des Landesbeauftragten als Aufsichtsbehörde nach § 38 BDSG, siehe § 22 Abs. 2 DSG LSA), der Öffentlichkeitsarbeit (§ 22 Abs. 4a Satz 3 DSG LSA), der Information der Behörden, Unternehmen und anderen verantwortlichen privaten Stellen, der Datenschutzbeauftragten in Behörden und Unternehmen und interessierter Bürgerinnen und Bürger.
Hier finden Sie die anlässlich der Veröffentlichung des Berichtes herausgegebene Pressemitteilung
und hier einige Fotoimpressionen von der Vorstellung des Berichtes auf der Landespressekonferenz am 23. Februar 2016.
Ansicht/Download des XII. Tätigkeitsberichtes als PDF-Datei oder EPUB für Mobilgeräte.