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Pressemitteilung vom 19. August 2026

Nutzung von Meldedaten für Wahlwerbung

Woher haben Parteien meine Adresse? Wahlwerbung im Briefkasten zur Landtagswahl

Zur Landtagswahl am 6. September 2026 landen in vielen Briefkästen persönlich adressierte Postkarten und Briefe von Parteien, Wählergruppen oder Kandidierenden. Dazu erhält die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Sachsen-Anhalt regelmäßig Beschwerden und Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern: Wie ist die Absenderin oder der Absender an meine persönliche Adresse gekommen?

Diese Adressen stammen in der Regel aus dem Melderegister der Kommune, in der der Wohnsitz derjenigen Person ist. Denn Parteien und Wählergruppen können gemäß dem Bundesmeldegesetz unter bestimmten Voraussetzungen Adressdaten rechtskonform von den Meldebehörden abfragen. „Die Weitergabe ist allerdings nur im Zusammenhang mit den entsprechenden Wahlen und Abstimmungen erlaubt“, so Maria Christina Rost, LfD Sachsen-Anhalt. „Die Abfrage ist auf die sechs Monate vor der Wahl begrenzt und auf abgegrenzte, nach Alter zusammengesetzte Gruppen von Wahlberechtigten beschränkt.“

Dabei dürfen Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift weitergegeben werden, nicht aber Daten wie das Geburtsdatum, die Religionszugehörigkeit oder das Geschlecht. Die Daten werden zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Die Empfänger dürfen die Daten ausschließlich für die Wahlwerbung verwenden, also beispielsweise nicht für Mitgliederwerbung oder Spendenaufrufe. Und sie müssen spätestens einen Monat nach der entsprechenden Wahl oder Abstimmung gelöscht werden. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit können sich Betroffene an die LfD in Sachsen-Anhalt wenden.

Bürgerinnen und Bürger können über die Kommunen künftigen Übermittlungen ihrer Daten widersprechen – dieser Widerspruch gilt dann beispielsweise noch für die kommende Landtagswahl, sofern die Daten noch nicht abgefragt wurden oder eben dann für die Zukunft. Der Widerspruch ist an keine Frist gebunden und gilt dauerhaft, bis er zurückgenommen wird. Da das Bundesmeldegesetz auch weitere Auskunftserteilungen zum Beispiel gegenüber der Presse oder Adressbuchverlagen ermöglicht, sollte man beim Widerspruch auch diese Optionen prüfen.

Viele Kommunen bieten für den Widerspruch digitale Formulare an. Das Bundesportal für Verwaltungsdienstleistungen hilft dabei, das passende Formular für die eigene Kommune zu finden.

Auf ihrer Webseite hat die LfD Sachsen-Anhalt weitere Informationen zu Datenschutz und Wahlwerbung zusammengestellt.

Eine Übermittlungssperre, beispielsweise für Auskünfte an Parteien, kann über das Bundesportal für Verwaltungsdienstleistungen unter diesem Link eingerichtet werden:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99115002060002 

 

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