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Landesbeauftragter für den Datenschutz
Sachsen-Anhalt

Berliner Chaussee 9, 39114 Magdeburg
Tel.: 81803-0
Fax: 8180333

Pressemitteilung vom 01.12.2000

Das Internet - kein datenschutzfreies Fahndungsnetz!

Die Innenminister des Bundes und der Länder haben auf ihrer Konferenz am 24.11.2000 gefordert, für Zwecke der Strafverfolgung "den Providern und Betreibern von Servern eine Protokollierungspflicht hinsichtlich der IP-Adresse und des Nutzungszeitraums sowie eine angemessene Aufbewahrungszeit der Daten" vorzuschreiben. 

Nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten von Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wäre eine solche Vorschrift verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass die Speicherung personenbezogener Daten nicht zu einer Rundumbeobachtung der Bürger führen darf. Das wäre aber im Bereich der Internetnutzung mit der angestrebten Regelung der Fall. Dieses Verfahren würde den mit den Vorschriften über Tele- und Mediendienste gewährleisteten Datenschutz in unvertretbarer Weise abbauen. Es widerspräche auch dem von der Bundesregierung selbst vorgelegten Entwurf einer Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz, das die Entwicklung und den Einsatz von technischen Verfahren vorsieht, die mit einem Minimum an personenbezogener Datenverarbeitung betrieben werden können.

Die Forderung der Innenministerkonferenz läßt sich vergleichen mit einer Verpflichtung der Post, sämtliche Absender- und Empfängerangaben im Briefverkehr für Zwecke einer möglichen späteren Strafverfolgung zu speichern und für den Zugriff der Sicherheitsbehörden bereitzuhalten. Die Datenschutzbeauftragten halten den Versuch der Innenminister, das Internet für Zwecke der Strafverfolgung in ein Fahndungsnetz zu verwandeln, für ungeeignet und unangemessen. 

Die bestehenden Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden gewährleisten schon jetzt eine effektive Strafverfolgung im Internet, denn es ist den Providern ohne weiteres technisch möglich, IP-Nummern ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines entsprechenden richterlichen Beschlusses, oder bei Gefahr in Verzug einer staatsanwaltlichen Anordnung, vorzuhalten. 

Das Vorhaben der Innenministerkonferenz würde zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Millionen rechtstreuer Internetnutzer führen, die keineswegs alle potenzielle Straftäter sind. Das gesamte Vorhaben wäre zudem zur Verfolgung von schweren Straftaten untauglich, weil Straftäter ohne größere technische Schwierigkeiten auf Provider in anderen Ländern ausweichen könnten.

Die Datenschutzbeauftragten lehnen die Forderung der Innenminister nach einer solchen Protokollierungs- und Aufbewahrungspflicht bei der Internetnutzung ab. Allen Bürgerinnen und Bürgern muß auch zukünftig eine unbeobachtete Nutzung des Internet möglich sein.